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Berufsgenossenschaft korrigiert Beiträge für Halter von Milchschafen und -ziegen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird bei den Berufsgenossenschaftsbeiträgen für die Halter von Milchschafen und Milchziegen Korrekturen vornehmen. Das hat der Bundesträger in Kassel angekündigt.

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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird bei den Berufsgenossenschaftsbeiträgen für die Halter von Milchschafen und Milchziegen Korrekturen vornehmen. Das hat der Bundesträger in Kassel angekündigt.


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Vorangegangen waren Gespräche mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) und zuletzt auch mit der Vereinigung der Schaf- und Ziegenmilcherzeuger (VSZM). Dabei habe sich gezeigt, dass beim ursprünglichen Arbeitsansatz für Milchschafe und -ziegen Arbeiten berücksichtigt worden seien, die auch bei der notwendigen pauschalen Betrachtungsweise nicht in jedem Unternehmen anfielen und gegebenenfalls als Nebenunternehmen zu erfassen seien, teilte die SVLFG mit.


Als Beispiel wurde die Verarbeitung der gewonnenen Milch genannt. Der Gutachter habe dies bestätigt. Die Berufsgenossenschaft wird laut SVLFG-Angaben nach Beratung in der Vertreterversammlung am Dienstag dieser Woche alle betroffenen Fälle ohne besonderen Antrag richtigstellen und überzahlte Beiträge erstatten.


Die Umsetzung werde voraussichtlich bis Anfang 2015 andauern. Die Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag würden in Abhängigkeit von den individuellen Betriebsverhältnissen unterschiedlich sein. Grundsätzlich sinke der Beitrag pro Tier für alle Milchschafe und -ziegen. Die Verbände begrüßten die Ankündigung der SVLFG; das Beispiel zeige, „dass sich Verbandsarbeit lohnt.“

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