Der Bundesverband der Berufsschäfer (BVBS) hat den Plan des Europäischen Parlaments (EP) und des Europarats begrüßt, künftig im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auch beweidete Naturschutzflächenals grundsätzlich förderfähig einzustufen.
„Parlament und Europarat wollen den Begriff ‚Dauergrünland’ erweitern und haben so gerade auch aus Sicht der Schäfer für mehr Klarheit gesorgt“, erklärte der BVBS-Vorsitzende Günther Czerkus vergangene Woche. Die Vorschläge müssten zwar noch in den als Trilog bekannten Abgleichungsgesprächen zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Rat verbindlich vereinbart werden; trotzdem sei aber inzwischen allen klar, dass hier dringender Klärungsbedarf bestehe.
„Das zu erwartende Ergebnis wird jedenfalls besser sein als der verwirrende Zustand jetzt“, betonte Czerkus. Die Bemühungen der Berufsschäfer um eine Klärung und um eine einheitliche Sichtweise im Förderrecht hätten somit Erfolg gehabt.
Nach Angaben des BVBS-Vorsitzenden gelten bewirtschaftete Flächen in Naturschutzgebieten bislang trotz eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche und erfüllen damit die Fördervoraussetzung nicht. Mit den aktuellen Vorschlägen des EP und des Europarats zur GAP-Reform soll in diesem Punkt zukünftig Rechtssicherheit geschaffen werden. (AgE)