[15.08.2011]
Hühner
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bleibt trotz harscher Kritik der Opposition und von Tierschutzverbänden bei seinen Plänen, bestehenden Anlagen zur Kleingruppenhaltung Bestandsschutz bis 2035 zu gewähren. Das Ministerium rechtfertigt die lange Übergangsfrist mit dem Argument, dass die betroffenen Halter im Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage investiert hätten und das Bundesverfassungsgericht die Kleingruppenhaltung inhaltlich nicht beanstandet habe.
Laut Verordnung soll die Haltungsform künftig nicht mehr zulässig sein. Neuanlagen sind dann nicht mehr genehmigungsfähig. Haltungseinrichtungen von Legehennen sollen generell eine Mindestfläche von 2,5 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m aufweisen müssen. Die Mindesthöhe soll in Ausnahmefällen unterschritten werden können, wenn Tierschutzgründe dem nicht entgegenstehen und die zuständige Behörde grünes Licht gibt. Für sogenannte ausgestaltete Käfige nach EU-Recht soll es laut Verordnung bei der Übergangsfrist bis Ende 2020 bleiben.
Ob das Bundeslandwirtschaftsministerium seine Vorstellungen im Bundesrat durchsetzen kann, ist fraglich. Die geplante Übergangsfrist bis 2035 stößt bei Politikern von SPD und Grünen auf scharfe Ablehnung. Zuletzt hatte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken im Bundesrat den Bestandsschutz von 25 Jahren als viel zu lang bezeichnet. Die Bundesregierung ist gehalten, bis zum 31. März 2012 eine Neuregelung der Legehennenhaltung vorzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres die geltenden Vorschriften zur Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen beanstandet. Die Karlsruher Richter hatten moniert, dass die Tierschutzkommission bei der Verordnungsgebung entgegen den Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht in der gebotenen Weise angehört worden war. (AgE)
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