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Betäubungslose Ferkelkastration ab 2017 gesetzlich verboten?

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017 soll gesetzlich festgeschrieben werden. Eine entsprechende Regelung ist Bestandteil des Referentenentwurfs zur Novellierung des Tierschutzgesetzes, den das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Woche in die Ressortabstimmung geben wird. Darin soll das bestehende Qualzuchtverbot neu formuliert werden.

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Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017 soll gesetzlich festgeschrieben werden. Eine entsprechende Regelung ist Bestandteil des Referentenentwurfs zur Novellierung des Tierschutzgesetzes, den das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Woche in die Ressortabstimmung geben wird.


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Darin soll das bestehende Qualzuchtverbot neu formuliert werden. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Die Erzeuger sollen bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden.


Tierhalter sollen nach den Vorstellungen des Agrarressorts künftig dazu verpflichtet werden, ein Eigenkontrollsystem zu etablieren und noch stärker dafür zu sorgen, dass es den Tieren gut geht. Beispielsweise sollen Tierwohlindikatoren zur Beurteilung des Wohlergehens der Tiere herangezogen werden können. Details will man später gegebenenfalls in einer Verordnung regeln.


Entfallen soll künftig die geltende Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferd. Da das elektronische Chippen zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben ist, hält das Ministerium den Schenkelbrand nicht mehr für vertretbar. Deutlich verbessert werden soll schließlich auch der Schutz von Versuchstieren. Den Kabinettsbeschluss zur Novelle strebt das Ressort für das erste Quartal 2012 an. (AgE)


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