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Betriebe mit übermäßigem Antibiotikaeinsatz kommen an die Leine

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll deutlich vermindert werden. Das ist das Ziel der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG), das der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP beschlossen hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll deutlich vermindert werden. Das ist das Ziel der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG), das der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP beschlossen hat.


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Nach der Neuregelung müssen Tierhalter künftig regelmäßig die Anwendung von Antibiotika in ihren Ställen den zuständigen Behörden melden. Aus den bundesweit gesammelten Daten erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) halbjährlich einen Index über die durchschnittliche Therapiehäufigkeit von Antibiotika, den es dann auch veröffentlicht.


Alle Nutztierhalter, deren Antibiotikaeinsatz über dem Durchschnitt liegt, müssen die Gründe hierfür mit ihrem Tierarzt prüfen. Sie können durch die zuständige Veterinärbehörde zu Gegenmaßnahmen verpflichtet werden. Dieses Antibiotika-Minimierungskonzept ist das Kernstück der Novelle. Die Grundlage dafür bietet eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank zur Erfassung und Verarbeitung der Daten zur Therapiehäufigkeit. Deren Aufbau ist laut Gesetz Sache der Länder.


Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bezeichnete die AMG-Novelle als „eine der tiefgreifendsten und ehrgeizigsten Reformen der Tierarzneimittel-Gesetzgebung“. Es bestehe die Chance, den Antibiotikaeinsatz innerhalb weniger Jahre spürbar zu senken. Voraussetzung sei jedoch, „dass die für die Kontrollen zuständigen Länder und der Bund an einem Strang ziehen.“


Die Opposition kritisierte die Neuregelung als nicht weitgehend genug. Ähnliche Stimmen gab es in den Ländern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) verwies auf Defizite im Vollzug, die mit der Gesetzesverschärfung nicht behoben würden. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.


Mengenvorgaben bringen nichts


Die Bundeslandwirtschaftsministerin wies erneut Forderungen nach starren Zielvorgaben für die Antibiotika-Reduzierung zurück und führte das Beispiel niedrig dosierte Antibiotika mit sehr hohem Wirkungsgrad an. Aigner: „Wer nur auf die Menge blickt und nicht auf die Präparate, verkennt das Problem.“ Die Novelle setze deshalb „an der Wurzel“ an.


Nach Ministeriumsangaben ist es den Behörden durch bestehende Dokumentationspflichten bereits bislang möglich, bei Tierärzten wie Landwirten den Bezug, die Anwendung sowie die Abgabe von Antibiotika abzufragen und zu Kontrollzwecken zu nutzen. Mit der AMG-Novelle würden diese Möglichkeiten nun erheblich ausgeweitet und beschleunigt, erläuterte das Ressort.


Tierärzte müssten künftig den Überwachungsbehörden auf Anforderung innerhalb kürzester Fristen Daten über Anwendung und Abgabe von Antibiotika übermitteln. Zudem werde der Informationsaustausch zwischen den Behörden grundlegend verbessert. Um die Wirksamkeit von bestimmten Antibiotika, die für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung seien, nicht zu gefährden, würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, bei diesen Stoffen eine Anwendung in enger Ausrichtung an der Zulassung vorschreiben zu können.


Werde ein Antibiotikum in einem Betrieb ohne ausreichenden Behandlungserfolg eingesetzt, müsse künftig vor dem Wechsel auf einen anderen Wirkstoff zuerst der Erreger und dessen Empfindlichkeit gegen den Wirkstoff eindeutig durch eine Laboruntersuchung bestimmt werden. (AgE)


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