Die Tierrechtorganisation Peta hatte im Juni 2013 einen Geflügelhalter aus Großenkneten, der bei einem selbständigen Vertragsunternehmen des Mästerkreises der Heidemark GmbH angestellt war, wegen Tierquälerei angezeigt. Nun hat der Angeklagte eine Bewährungsauflage von 1000 Euro und eine Verwarnung wegen des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz mit zweijähriger Bewährung akzeptiert.
Wie die Kreiszeitung aus Syke berichtet, hatten die Tierschützer in verdeckten „Ermittlungen“ gravierende Missstände in Putenmastbetrieben des Mästers dokumentiert. „Auch im Stall der Großenkneter Mastanlage waren viele Tiere krank, verletzt oder bereits tot. Verwundete, offensichtlich nicht adäquat tiermedizinisch versorgte Puten befanden sich nicht wie vorgeschrieben in abgetrennten Buchten, sondern im normalen Stallbereich“, heißt es in einer Peta-Pressemitteilung.
Im Zuge der Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg dann vor wenigen Wochen einen Strafbefehl gegen den Mann aus Großenkneten (Aktenzeichen: NZS 1102 Js 31603/13 Staatsanwaltschaft Oldenburg) gestellt.