Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat vor den Folgen des weiter anhaltenden Verlustes an Grünland gewarnt, der in den letzten Jahren in Deutschland zu verzeichnen war. Anlässlich der Grünen Woche in Berlin erinnerte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel daran, dass sich die Grünlandfläche Deutschlands allein von 1990 bis 2009 um rund 875 000 ha verringert habe, und das mit teilweise dramatischen Folgen für typische Pflanzen- und Tierarten.
Nur wenn es jetzt gelinge, das noch verbleibende Dauergrünland in Umfang und Qualität zu sichern und zu entwickeln, könne man der Verantwortung gerecht werden und die bis 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene erreichen. Dies sei von großer Bedeutung, denn Grünland habe für den Schutz der Biodiversität und der Ressourcen Wasser, Boden und Klima eine zentrale Funktion.
Wichtigste Ursache des Grünlandumbruchs sei der massiv gestiegene Maisanbau, erklärte Jessel. Ein Umbruch sei insbesondere für den Klimaschutz negativ, da Grünland große Mengen Kohlenstoff binde, die beim Umbrechen wieder aus den Böden entwichen. Nach Ansicht der BfN-Präsidentin ist es unabdingbar, mit den Instrumenten der europäischen Agrarpolitik den Erhalt von Dauergrünland zukünftig auch auf Betriebsebene zu verankern. Die entsprechenden extensiven Nutzungssysteme müssten für die Landwirte attraktiver und rentabel ausgestaltet werden. Neben den traditionellen Nutzungen als Wiesen und Weiden sollten dabei auch neuartige Nutzungen wie Agroforstsysteme oder großflächige Weidelandschaften eine stärkere Berücksichtigung finden.
Jessel begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission dem Schutz des Grünlandes in der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 eine stärkere Bedeutung als bisher beimessen wolle. Diese gute Absicht dürfe bis zum Beginn der Agrarreform aber nicht durch den weiteren und vorsorglichen Umbruch von wertvollem Grünland durch die landwirtschaftlichen Betriebe konterkariert werden. Deshalb seien hier Nachbesserungen notwendig, so Jessel.
Aus Sicht des Naturschutzes sei es beispielsweise erforderlich, sofort ein Umbruchverbot auszusprechen und nicht erst 2014. Außerdem sollte statt der weiterhin gültigen Grenze von 5 % eine einzelfallbezogene Umbruchbewilligungspflicht eingeführt werden. Um den notwendigen Grünlandschutz zum Erfolg zu machen sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz zu betreiben, müsse auch die finanzielle Ausstattung von Agrarumweltmaßnahmen im Grünland deutlich erhöht werden. (AgE)