Die Schäden in der Landwirtschaft durch die wachsende Biberpopulation sind für das Umweltressort in Hannover weiter kein Grund, mit besonderen Maßnahmen gegen die geschützten Tiere vorzugehen. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode hervor.
Diese hatten sich erkundigt, ob sich seit der erstmals im Jahr 2013 gestellten Anfrage „Probleme landwirtschaftlicher Arbeit durch Biberbauten" an der Einschätzung der Landesregierung etwas geändert habe. Dies verneinte nun der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Die Gesamtsituation mit wenigen Schadensfällen und einem geringen Gefährdungspotential sei unverändert. Ein Bibermanagement, das in Ausnahmefällen Maßnahmen gegen die Tiere erlaube, werde deshalb weiter nicht als notwendig erachtet.
Auch an ein zusätzliches Monitoring werde nicht gedacht. Da der Biber in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie der Europäischen Union gelistet sei, ergebe sich daraus bereits die Verpflichtung einer turnusgemäßen Erfassung, erläuterte Wenzel.
Das im Rahmen der FFH-Berichtspflicht durchgeführte Bibermonitoring obliege dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Eine darüber hinausgehende Erfassung für diese Tiere sei nicht erforderlich.