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Biobauern wollen mehr Hühner pro Stall halten als Meyer vorschlägt

Wenn es an den eigenen Betrieb und damit ans eigene Geld geht, verstehen auch die Biobauern keinen Spaß mehr. Das bekommen derzeit die Grünen um Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer zu spüren. Der hatte in der taz vorgeschlagen, die Zahl der Bio-Hennen pro Gebäude auf 3.000 Tiere zu begrenzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn es an den eigenen Betrieb und damit ans eigene Geld geht, verstehen auch die Biobauern keinen Spaß mehr. Das bekommen derzeit die Grünen um Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer zu spüren. Der hatte im August in der Tageszeitung taz vorgeschlagen, die Zahl der Bio-Hennen pro Gebäude auf 3.000 Tiere zu begrenzen. Unterstützung kam von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff.


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Da macht jedoch der Dachverband der deutschen Bioverbände BÖLW nicht mit: Wie dessen Geschäftsführer Peter Röhrig laut der taz klarstellte, müssten bei Legehennen vielmehr bis zu vier Herden (maximal à 3.000 Tiere) unter einem Dach erlaubt sein, also insgesamt 12.000 Hühner.


Weil einige Biobetriebe derzeit mitunter 30.000 Hühner in einem Gebäude halten, sind die vorgeschriebenen Ausläufe oftmals grasfrei. Eine überwiegende Vegetationsdecke ist aber laut EU-Ökoverordnung vorgeschrieben. Denn sonst könnten Schadstoffe aus den Ausscheidungen der Tiere leichter ins Grundwasser gelangen. Zwar erlaubt die Europäische Union höchstens 3.000 Legehennen pro „Stall“. Doch die deutschen Behörden lassen mehrere Ställe in einem Gebäude zu, erklärt dazu dieTageszeitung. Meyer begründete seine Forderung auch damit, dass Bio-Kunden „keine Massenställe“ wollten.


Doch der BÖLW, bei dem alle großen Öko-Verbände wie Bioland, Naturland und Demeter Mitglied sind, beharrt aus wirtschaftlichen Gründen auf größeren Stallgebäuden. Schließlich könnten die Betriebe Geld sparen, indem sie etwa eine Eiersortiermaschine für mehrere Ställe nutzten, argumentiert Geschäftsführer Röhrig.


Damit die Ausläufe trotzdem grün bleiben, verlangt der BÖLW, dass sich das Freigelände nicht mehr auf 350 Meter, sondern nur noch auf 150 Meter vom Stall erstrecken darf. Außerdem sollten künftig die vorgeschriebenen 4 Quadratmeter Auslauffläche pro Henne „auf zeitweise 2,5 Quadratmeter reduziert werden können“, erklärte Röhrig. „So können stark beanspruchte Bereiche des Auslaufs zeitweise ausgezäunt werden, um eine Erholung der Vegetationsdecke zu ermöglichen.“


Meyer soll jedoch gegen eine vorübergehende Reduzierung der vorgeschriebenen Freigeländegröße sein, ist zu hören. Für ein sinnvolles Auslaufmanagement sei es seiner Ansicht nach in vielen Fällen eher notwendig, pro Legehenne deutlich mehr als diese Auslauffläche zur Verfügung zu stellen, erklärte der Minister gegenüber der taz.

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