Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Biogas: Satelliten-BHKW illegal?

Im Landkreis Meppen hat das Amtsgericht den Betreiber einer Biogasanlage zu einer Zahlung von 403 000 Euro verurteilt. Begründung: Der Landwirt soll zuviel Strom erzeugt haben und damit die genehmigte Anlagenleistung im Jahr 2009 um 50 % überschritten haben. Zudem seien 4 000 t mehr Silomais eingesetzt worden als erlaubt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Landkreis Meppen hat das Amtsgericht den Betreiber einer Biogasanlage zu einer Zahlung von 403 000 Euro verurteilt. Begründung: Der Landwirt soll zuviel Strom erzeugt haben und damit die genehmigte Anlagenleistung im Jahr 2009 um 50 % überschritten haben. Zudem seien 4 000 t mehr Silomais eingesetzt worden als erlaubt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Entscheidung ist zutiefst fragwürdig, denn der aus Sicht des Amtsgerichts „zuviel“ erhaltene Stromerlös stammt aus einem Satelliten-BHKW, das der Biogaserzeuger nachträglich installiert hatte – vollkommen zurecht – denn die Auflagen der Behörden erlaubten dies jahrelang. Aus Sicht der Fachanwälte Jann Berghaus (Aurich) und Phillip Wernsmann (Ibbenbüren) ist die Addition der Strommengen der Stammanlage und des Satellitenkraftwerks nicht rechtens.


Wernsmann befürchtet einen Präzedenzfall und äußert sich besorgt: „Wenn sich diese Praxis der Landkreise durchsetzen sollte, sind viele Anlagenbetreiber existenzgefährdet“. Den Landkreis lässt der Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit kalt: „Mit der Verfallsanordnung sollen die unrechtmäßig eingenommenen Gewinne des Landwirts abgeschöpft werden. Ein einfaches Bußgeld würde hier keine Wirkung entfalten.“


Sollte der Fall Vorbildcharakter für andere Landkreise erhalten, könnte eine Welle losbrechen. Um sich größeren Ärger zu ersparen, sollten alle Anlagenbetreiber umgehend ihren Genehmigungsbescheid überprüfen. Denn seit Mitte 2011 gibt es anstelle der alten Regelung, wonach 500 kW Leistung an einem Standort erlaubt sind, eine neue Regelung. Danach gilt eine Grenze von 2,3 Mio. m3 Biogas und eine maximale Feuerungswärmeleistung aller angeschlossenen BHKW von 2 MW (Megawatt).  Für Anlagen, die nach der Gesetzesänderung gebaut und nur für 500 kW genehmigt wurden, kann ein Änderungsantrag gestellt werden. Weil die Gesetzesänderung nicht rückwirkend gilt, sollten sich Betreiber von Altanlagen umgehend mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen.


Liegt Korruption vor?


Korruption liegt vermutlich nicht vor, obwohl sich der Biogaserzeuger tatsächlich nicht gesetzeskonform verhalten hat. Ein Bußgeld und ein umgehender Änderungsantrag wären statthaft gewesen. In den obigen Fall war aber die „Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption“ (ZOK) der niedersächsischen Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Das setzt dem ganzen die Krone auf.


top agrar meint: Die Versäumnisse der Genehmigungsbehörden und des Gesetzgeber haben nicht die Biogaserzeuger zu verantworten. So wird aus der ambitionierten Energiewende nichts! Mehr dazu in der nächsten Ausgabe von top agrar... (ms)

 

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.