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Biogas treibt die Pachtpreise

Die Biogasdichte hat einen positiven Effekt auf die Pachtpreise. Dieser kann je nach Region zwischen 60 und 140 € je ha pro Kilowattstunde installierter Anlagenleistung liegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Biogasdichte hat einen positiven Effekt auf die Pachtpreise. Dieser kann je nach Region zwischen 60 und 140 € je ha pro Kilowattstunde installierter Anlagenleistung liegen. Zu diesen Ergebnissen kommen zwei unabhängig voneinander erstellte Studien der Universitäten Gießen und Kiel, die gestern beim Symposium der Edmund-Rehwinkel-Stiftung in Berlin vorgestellt wurden. "Vor allem in den Veredlungseffekten kommt es durch die ausgeprägten Flächenkonkurrenzen zu hohen Pachtpreisen", erläuterte Prof. Dr. Peter-Michael Schmitz den etwa 120 Teilnehmern die Auswirkungen. Die EEG-Novelle von 2012 habe den pachtpreistreibenden Effekt der Biogasförderung aber abgebremst", ergänzte Prof. Dr. Uwe Latacz-Lohmann von der Universität Kiel. "Die Bodenmärkte reagieren darauf wegen der langen Laufzeiten der Pachtverträge aber nur sehr träge." Biogas verzerre die Bodenmärkte nicht stärker als die EU-Flächenprämien oder Umweltauflagen. Problematisch sei es, wenn sich die Effekte in einer Region kumulierten.

Auch hinsichtlich des Klimaschutzes sei die gegenwärtige Bioenergieförderung suboptimal, zeigte Dr. Andreas Meyer-Aurich vom Leibnitz-Institut für Agrartechnik in Potsdam-Bornim auf. „Andere Bioenergielinien wie der Einsatz von Palmöl, Gülle oder andere Rest- und Abfallstoffe haben deutlich niedrigere CO2-Vermeidungskosten als Biogas aus Energiepflanzen“, betonte der Umweltexperte. Steigende Agrarpreise würden diesen Effekt noch verstärken. Aus klimapolitischer Sicht sei die gegenwärtige Förderung daher nicht sinnvoll.

Matthias Edel von der Deutscher Energie-Agentur (dena) sieht Potenziale die Stromeinspeisung der Biogasanlagen stärker an den Strombedarf anzupassen. „Dies erfordert aber hohe Investitionen, die über die aktuellen Flexibilisierungsprämien nicht gedeckt werden“, so der Energieexperte. Der neue EEG-Entwurf werde daran nichts ändern, da es für Bestandsanlagen bei dem bisherigen Förderrahmen bleibe.


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Foto: Svea Pietschmann




Prof. Dr. José Martinez von Universität Göttingen wies abschließend auf die rechtlichen Risiken der Bioenergieförderung hin. Das deutsche EEG mit seien festen Einspeisevergütungen sei der EU-Kommission ein Dorn im Auge, weil Brüssel lieber auf andere Instrumente wie Ausschreibungen setze, so der Agrarjurist. Martinez hält das von der Kommission angestrengte beihilferechtliche Kontrollverfahren aber für überzogen und rechtlich fragwürdig. „Es ist gut, dass die Bundesregierung dagegen vor dem EU-Gerichtshof geklagt hat.“ Bezogen auf die aktuelle Novellierung des EEG betonte der Jurist, dass der Vertrauensschutz die Biogasanlagenbetreiber zwar grundsätzlich vor einem rückwirkenden Eingriff in zugesagte Förderungen schütze. „Der Vertrauensschutz ist aber löchrig wie ein Sieb“, so Martinez. Wenn schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter drohten, könne der Gesetzgeber auf Altanlagenbetreiber belasten. Als Beispiel nannte der Wissenschaftler Gefahren für die Umwelt oder die Agrarstruktur.

„Dass wir mit den geförderten Arbeiten so nah an der aktuellen Diskussion um das neue EEG sind, ist kein Zufall“, sagte Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank und Vorstandsvorsitzender der Edmund Rehwinkel- Stiftung, zum Abschluss der Tagung. Die Stiftung habe mit der Ausschreibung des Themas eine Bewertung der gegenwärtigen Förderung anstoßen und Perspektiven für die Zukunft der Bioenergie in Deutschland aufzeigen wollen.

Alle fünf Studien finden Sie in Band 30 der Schriftenreihe der Rentenbank „Die Zukunft der Bioenergie“. Dieser ist kostenlos zu beziehen unter: Tel. 069/2107-363; Fax -6447; www.rentenbank.de.

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