Ein Ökolandwirt hatte seine 650 Schweine mit Mischfutter gefüttert, das Spuren (1,7 %) von gentechnisch veränderten Sojabohnen enthielt. Höchstens acht Tage lang bekamen die Tiere das Futter. Dennoch wollte die Kontrollstelle – der Verein Grünstempel Ökoprüfstelle – dem Landwirt das Biosiegel verwehren: Bioschweine dürfen kein Genfutter bekommen.
Dem Schweinezüchter drohten Verluste von über 10.000 Euro, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe dazu. Den Kampf um sein Biosiegel führte der Mann dann im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Doch die Justiz verhalf ihm und seinen Schweinen nicht zum Biozertifikat.
Die Kontrollstelle habe es dem Schweinezüchter zu recht verweigert, so die Richter. Schweine, die gentechnisch verändertes Futter gefressen hätten, dürften nicht als Ökoware vermarktet werden.Ob der Landwirt dafür verantwortlich sei, spiele keine Rolle.
Die Verbraucher würden dem Biosiegel und der ökologischen Tierhaltung vertrauen. Dieses Vertrauen sei zu schützen. Die Höchstgrenze sei nun mal bei 0,9 % angesetzt, so dass das Futter des Biolandwirts nicht den ökologischen Vorschriften entsprach. Letztlich sei für den Verlust des Landwirts der Verkäufer des Futters verantwortlich. Ihn könnte der Ökobauer auf Schadenersatz verklagen, empfahl das Gericht (Az. 4 B 24/07)
${intro}