Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Bleser erwartet Änderungen an Hofabgabeklausel

Staatssekretär Peter Bleser ist zuversichtlich, dass die Bundesregierung bis zum kommenden Sommer eine Initiative für Detailänderungen bei der Hofabgabeklausel auf den Weg bringen wird. Derzeit würden die Koalitionsfraktionen Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Modifizierung der Hofabgabeklausel prüfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Staatssekretär Peter Bleser ist zuversichtlich, dass die Bundesregierung bis zum kommenden Sommer eine Initiative für Detailänderungen bei der Hofabgabeklausel auf den Weg bringen wird. Derzeit würden die Koalitionsfraktionen Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Modifizierung der Hofabgabeklausel prüfen. Auch die zuständigen Bundesressorts seien gegenwärtig damit befasst, die Auswirkungen der Vorschläge zu klären. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, erläuterte Bleser. Zum heutigen Zeitpunkt könne daher nicht angegeben werden, wann und mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf vorgelegt werde.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Cornelia Behm von den Grünen erklärte, ihre Fraktion werde "sehr genau darauf achten, dass die schwarz-gelbe Koalition hier auch tatsächlich tätig wird und sie an ihre Ankündigung erinnern". Sie halte zwar eine gänzliche Abschaffung der Hofabgabeklausel für richtig, sehe aber auch Detailänderungen mit Erwartung entgegen, betonte die Bündnisgrüne. Die Gesetzesinitiative müsse die Hofabgabe an alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten, ermöglichen. Landwirte dürften nicht dafür bestraft werden, deutlich jüngere Ehegatten geheiratet zu haben. Außerdem hätten diese noch ein langes Erwerbsleben vor sich, für das sie möglicherweise auf den eigenen Hof angewiesen seien, stellte Behm fest. G


enauso wichtig sei es, die Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei einer fehlenden Hofabgabe durch den Ehegatten aufzuheben. Es könne nicht sein, dass jemandem die Rente aufgrund des Handelns einer anderen Person verwehrt werde. Das widerspreche im Übrigen auch dem Anspruch auf eine eigenständige Bäuerinnenrente. (AgE)


Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.