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Bonde fordert Verbot des Totspritzens von Getreide mit Glyphosat

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Alexander Bonde hat sich dafür ausgesprochen, die Anwendung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat zur Reifebeschleunigung in landwirtschaftlichen Kulturen vor der Ernte baldmöglichst zu verbieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Alexander Bonde hat sich dafür ausgesprochen, die Anwendung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat zur Reifebeschleunigung in landwirtschaftlichen Kulturen vor der Ernte baldmöglichst zu verbieten.


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In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner machte Bonde vergangene Woche deutlich, dass ein Verbot des Glyphosat-Einsatzes zur Reifebeschleunigung ein starkes Zeichen für den Umwelt- und Verbraucherschutz wäre. Vorbild für den Minister ist Österreich, wo in diesem Monat ein sofortiges Verbot der Anwendung von Glyphosat zum Totspritzen von Getreide beschlossen wurde, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Kurz zuvor hatte eine im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) erstellte Studie zu Rückständen von Glyphosat in Urinproben von Stadtbewohnern für Aufregung gesorgt.


Das Totspritzen beispielsweise von Getreide kurz vor der Ernte sei aus Verbrauchersicht problematisch, weil dabei eine erhöhte Gefahr bestehe, dass Rückstände im Lebensmittel verblieben, erklärte Bonde. Nachweise von Glyphosat im menschlichen Urin zeigten, dass dieses Pestizid in ganz Europa zur Grundbelastung beim Menschen beitrage. Die gefundenen Mengen seien zwar nicht akut toxisch, doch aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei es erforderlich, die Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen zu schützen. Auch im Haus- und Kleingartenbereich bestehe durch oft fehlende Sachkunde ein erhöhtes Risiko von Fehlanwendungen beim Ausbringen von Glyphosat, so der Minister.


Die Gefahren für die Umwelt, für die Anwender selbst und für Lebensmittel aus diesen Gärten seien höher einzuschätzen als bei Verwendung von Pestiziden durch sachkundige Anwender. Untersuchungen zu Glyphosatrückständen in Oberflächengewässern deuteten darauf hin, dass glyphosathaltige Pestizide vorschriftswidrig auf Wegen und Plätzen angewendet würden. Daher sollte die Glyphosatanwendung auch in privaten Gärten verboten werden. Weil es im Haus- und Kleingartenbereich genügend alternative Möglichkeiten zur Unkrautbekämpfung gebe, sei dort die Anwendung von Glyphosat auch gar nicht erforderlich. (AgE/ad)

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