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Brasilien will „Ractopamin-Freiheit“ für Fleisch garantieren

Brasilien will auf die Forderungen Moskaus eingehen und zukünftig garantieren, dass seine Fleischlieferungen nach Russland frei von Rückständen des Wachstumsförderers Ractopamin sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Brasilien will auf die Forderungen Moskaus eingehen und zukünftig garantieren, dass seine Fleischlieferungen nach Russland frei von Rückständen des Wachstumsförderers Ractopamin sind. Wie der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) mitteilte, haben Vertreter des brasilianischen Landwirtschaftsministeriums Mitte Dezember entsprechende Absichten in einem Gespräch mit dem Leiter der Behörde, Sergej Dankwert, bekräftigt.


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Die Entscheidung sei getroffen worden, obwohl Brasilien in der Codex-Alimentarius-Kommission der Vereinten Nationen im Sommer 2012 für die Festlegung eines Grenzwertes für Ractopamin-Rückstände gestimmt habe, bei dessen Unterschreitung eine Gesundheitsgefährdung nach wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht gegeben sei.


Dem Pressesprecher von Rosselkhoznadzor, Alexej Alexejenko, zufolge wurde den brasilianischen Lieferanten in Aussicht gestellt, dass sie durch diese Zusage die Schweinefleischexporte der USA nach Russland ersetzen könnten, da diese die betreffenden Auflagen nicht akzeptiert hätten.


Nach Angabe der russischen Überwachungsbehörde wurde der brasilianische Veterinärdienst bereits im August darauf hingewiesen, dass bei Fleischlieferungen in die russisch-weißrussisch-kasachische Zollunion das geltende Anwendungsverbot für den Einsatz von Ractopamin einzuhalten ist. Ende November folgte dann die Warnung vor einem kompletten Importverbot für ganz Brasilien, falls erneut Rückstände des Wachstumsförderers im gelieferten Fleisch gefunden würden.


Derartige Warnbriefe wurden laut Rosselkhoznadzor auch an die Veterinärdienste der USA, Kanadas und Mexikos verschickt. Seit dem 7. Dezember fordern die russischen Aufsichtsbehörden von diesen Ländern, dass jeder Lieferung ein Nachweis eines zertifizierten Prüflabors über die Ractopamin-Freiheit oder eine entsprechende Garantie der nationalen Veterinärbehörde beiliegen muss. (AgE)


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