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Brüssel kritisiert Deutschland für zu geringe Nitratsenkungen

Im bundesdeutschen Streit um die Novelle der Düngeverordnung mischt nun auch die Europäische Kommission mit. Die Brüsseler Behörde droht der Bundesregierung mit einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren wegen überhöhter Nitratwerte. Die Kommission sieht mittlerweile auch die der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.

Lesezeit: 3 Minuten

Im bundesdeutschen Streit um die Novelle der Düngeverordnung mischt nun auch die Europäische Kommission mit. Die Brüsseler Behörde droht der Bundesregierung mit einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren wegen überhöhter Nitratwerte.


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Die Kommission sieht mittlerweile nicht nur die Ziele der EU-Nitratrichtlinie, sondern auch die der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet. Sie kritisiert insbesondere, dass Deutschland nicht genügend Maßnahmen zur Bekämpfung diffuser Verschmutzungen des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen unternommen habe.


Zur Nitratrichtlinie läuft bereits ein Verfahren. In einer sogenannten Pilotanfrage legte Brüssel den zuständigen deutschen Behörden bereits im Juli einen Fragenkatalog vor, der eigentlich innerhalb von zehn Wochen nach Eingang des Schreibens hätte beantwortet werden sollen. Unter anderem muss die Bundesregierung einen genauen Zeitplan vorlegen, wie alle Wasserkörper schrittweise in einen guten Zustand überführt werden sollen - einschließlich Gründen für eventuelle Verzögerungen. Ursprünglich sollte das Ziel bereits in diesem Jahr erreicht werden; die Frist ist also praktisch gar nicht mehr einzuhalten.


Mit dem neuen Vorstoß erhöht die Kommission weiter den Druck, den sie durch das laufende Vertragsverletzungsfahren wegen der verzögerten Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland bereits aufgebaut hat.


Problem Phosphat


Die jetzt bekanntgewordene Anfrage verleiht der Forderung der Länderumweltminister, die auf Entscheidungen im Düngerecht drängen, zusätzlichen Nachdruck. Auf ihrer Konferenz in Augsburg hatte die Umweltministerkonferenz (UMK) den Bund aufgerufen, die Novellierung der Düngeverordnung und die Überarbeitung des Düngegesetzes zügig abzuschließen.


Die Verzögerungen sind auch Unstimmigkeiten zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium geschuldet, beispielsweise über den Umgang mit Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen). Die Kommission wiederum kritisiert ferner, Deutschland habe keine Vorschriften zur Bekämpfung von Phosphateinträgen der Landwirtschaft erlassen, „obwohl Phosphat bekanntermaßen in hohem Maße mitverantwortlich dafür ist, dass in deutschen Gewässern kein guter ökologischer Zustand erreicht wird, und obwohl die Landwirtschaft maßgeblich zur Gesamtbelastung beiträgt“.


Weil die Bundesrepublik die Verunreinigungen nicht an der Quelle angehe, könne der Aufwand zur Trinkwasseraufbereitung nicht wie vorgesehen gesenkt werden. Es gebe Anzeichen, dass die Kosten dafür in bestimmten Bundesländern sogar stiegen.


Strafzahlungen nicht ausgeschlossen


Falls die Bundesregierung keine zufriedenstellende Rückmeldung geben kann, dürfte die Gefahr wachsen, dass die Kommission ein formelles Verfahren einleitet. Die meisten solcher Vertragsverletzungsverfahren werden am Ende eingestellt, weil der betroffene Mitgliedstaat nach gewisser Zeit die geforderten Änderungen vornehmen konnte.


Wenn es zu lange dauert, könnte die Kommission in letzter Konsequenz aber auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Dann würden Deutschland hohe Strafzahlungen drohen. Die Brüsseler Behörde teilte auf Anfrage mit, sie stehe mit den deutschen Behörden wegen der geplanten Änderungen an der Düngeverordnung in Kontakt, könne aber keine weiteren Auskünfte geben.

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