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Brüssel lehnt 0,3 GVE bei Ausgleichszulage ab

Die EU-Kommission will entgegen allen bisherigen Signalen die Einführung des Mindesttierbesatzes von 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar bei der Ausgleichszulage (AZL) doch nicht akzeptieren. Das erklärte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk.

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Die EU-Kommission will entgegen allen bisherigen Signalen die Einführung des Mindesttierbesatzes von 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar bei der Ausgleichszulage (AZL) doch nicht akzeptieren. Das erklärte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk. "Dies ist umso unverständlicher, als die EU-Kommission beim Begleitausschuss am 17. Juni 2009 in Stuttgart teilgenommen hat, bei dem diese vorgesehene Änderung beschlossen worden ist", so der Minister heute in Stuttgart. Auch die Signale nach der Einreichung des Änderungsantrags am 15. Juli 2009 deuteten in keiner Weise auf die jetzt getroffene Entscheidung hin. Mit der Einführung des Mindesttierbesatzes, der auf Vorschlag des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes in den Änderungsantrag zum MEPL II aufgenommen worden war, sollte der erhöhte Aufwand für die Haltung von Tieren gegenüber den viehlosen Betrieben honoriert werden. Die EU hält dem jetzt entgegen, dass dies mit der Begründung der Ausgleichszulage nicht übereinstimme. Zudem sei die Einführung des Mindesttierbesatzes eine Koppelung der Prämie an Viehhaltung, was mit den WTO-Bestimmungen nicht vereinbar sei. Minister Hauk bedauert die späte Meinungsbildung der EU-Kommission. "Wenn dies zu einem früheren Zeitpunkt kommuniziert worden wäre, wäre der Begleitausschuss mit diesem Änderungsantrag erst gar nicht konfrontiert worden", sagte der Minister. "Wir müssen diese Entscheidung jedoch akzeptieren. Es gibt leider keinen Spielraum mehr für Verhandlungen. Verzögerungen könnten dazu führen, dass der Änderungsantrag nicht mehr im Jahr 2009 von der EU-Kommission genehmigt wird und somit die durch den Health Check und das EU-Konjunkturpaket bereitgestellten zusätzlichen ELER-Mittel verfallen würden.

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