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Brüssel will in Kürze Gentechnikgesetz vorlegen

Die EU-Kommission macht derzeit beim Gentechnikgesetz Druck, damit die jahrelangen Diskussionen der Mitgliedstaaten ein Ende haben und die Pflanzenzuchtfirmen ihre Produkte schneller auf den Markt bringen können. Neue Regeln sollen dazu den Zulassungsprozess für den Anbau von GVO-Pflanzen deutlich beschleunigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission macht derzeit beim Gentechnikgesetz Druck, damit die jahrelangen Diskussionen der Mitgliedstaaten ein Ende haben und die Pflanzenzuchtfirmen ihre Produkte schneller auf den Markt bringen können. Neue Regeln sollen dazu den Zulassungsprozess für den Anbau von GVO-Pflanzen deutlich beschleunigen. Schon Mitte Juli will Brüssel seinen Vorschlag veröffentlichen, berichtet der Spiegel. Geplant ist, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten den GVO-Anbau auf ihrem Gebiet ab sofort verbieten können. Ihre Entscheidung sollen sie nicht mehr wissenschaftlich begründen müssen, ein einfaches "Nein" reicht. Im Gegenzug sollen kritische Länder das EU-weite Zulassen von Gen-Sorten nicht mehr blockieren. Gentechnikgegner warnen unterdessen vor einer zunehmenden und unkontrollierten Verbreitung von GVO. Die Kommission versuche, den Widerstand kritischer Mitgliedstaaten auszubremsen. Auch die Verbraucher sehen die grüne Gentechnik kritisch und setzen ihre Regierungen unter Druck. Der Spiegel stellt in seinem Artikel fest, dass Europa allerdings schon deutlich den Anschluss verloren habe. Länder wie USA, Argentinien, Brasilien und China hätten bereits zahlreiche Sorten zugelassen und verdienten im Sorten-Geschäft kräftig mit. Kommissionspräsident José Manuel Barroso verberge daher nicht seine Absicht, die Gentechnik-Industrie in Europa voranzubringen.


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Ein Problem bleibt allerdings: Die EU-Regeln und die Regeln der Welthandelsorganisation (WHO) wären plötzlich nicht mehr konform. Laut Kommissionsplan sollen einzelne EU-Länder den Anbau von Gen-Pflanzen mit einem einfachen "Nein" stoppen können. Die WHO jedoch akzeptiert nationale Anbauverbote nur, wenn sie sich auf wissenschaftlich erwiesene Risiken für Umwelt und Gesundheit stützen.


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