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Bürokratie-Wirrwarr bei Sondergenehmigungen für Erntemaschinen

Mit Blick auf die beginnende Erntesaison kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, das bürokratische Durcheinander bei Vorgaben und Genehmigungsverfahren Erntemaschinen im Straßenverkehr.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Blick auf die beginnende Erntesaison kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, das bürokratische Durcheinander bei Vorgaben und Genehmigungsverfahren Erntemaschinen im Straßenverkehr.


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„Die Rechtsvorschriften sind nahezu 50 Jahre alt und werden weder den Bedürfnissen der Landwirte noch der technischen Entwicklung mit immer größeren Erntemaschinen gerecht.“ Für viele moderne Erntemaschinen ist aufgrund von Überbreite inzwischen eine Sondergenehmigung für die Nutzung öffentlicher Straßen erforderlich. Allerdings unterscheide sich Genehmigungspraxis der Landkreise stark voneinander, so Oesterhelweg. Mancherorts würden Fahrten nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten oder für festgelegte Routen erlaubt. „Diese Vorgaben laufen nicht nur der vom Wetter abhängigen Arbeitsweise der Landwirtschaft vollkommen zuwider.


Betriebe, die über Kreisgrenzen hinweg zusammenarbeiten und teure Maschinen gemeinsam nutzen, müssen außerdem häufig mehrere Genehmigungen einholen und dafür beachtliche Gebühren entrichten“, betont Osterhelweg.


Für die CDU-Fraktion ist diese Praxis nicht nachvollziehbar und stellt eine unnötige Behinderung der Arbeit der niedersächsischen Landwirte dar. Fraktionsvize Oesterhelweg fordert Verkehrsminister Lies deshalb auf, eine landesweit gültige und praktikable Regelung zu finden. „Denkbar wäre es, die Regelung zu Überbreiten für Erntemaschinen deutlich zu lockern, beziehungsweise zu vereinfachen. Der Minister sollte unsere Landwirte unterstützen, indem er die entsprechenden Handlungsanweisungen der Realität in der Landwirtschaft kurzfristig noch für diese Erntesaison anpasst.“

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