Im Bundeslandwirtschaftsministerium wappnet man sich offenbar für die politischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen in Niedersachsen, Bayern und Hessen sowie der Bundestagswahl im Herbst. Möglicherweise erwarten die Strategen des Ressorts eine Groß-Klein-Diskussion. So könne von einer Benachteiligung kleinerer Betriebe durch die Politik der Bundesregierung keine Rede sein, heißt es im Ministerium. Als Beleg werden eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen zugunsten kleinerer land- und ernährungswirtschaftlicher Betriebe angeführt. Genannt werden das Steuerrecht, das Lebensmittelhygienerecht sowie die Förderung erneuerbarer Energien.
Ferner verweist das Ressort auf spezielle Ausnahmeregelungen für kleinere Betriebe bei den Umweltauflagen, im Tierschutzrecht sowie auf größenabhängige Regelungen bei den Direktzahlungen. Gleichzeitig warnen die Fachleute vor übertriebenen Erwartungen an die staatliche Förderung. Einen vollständigen Ausgleich betriebswirtschaftlicher Nachteile, die aus der Betriebsgröße resultieren, könne es nicht geben. Die Unternehmen blieben daher gefordert, ihre individuelle Situation im Hinblick auf Arbeitseinsatz, Kosten und Ertrag zu optimieren. Als konkret schätzt man im Agrarressort die Gefahr eines erschwerten Marktzugangs für kleinere Betriebe ein, der sich künftig infolge steigender Anforderungen der aufnehmenden Hand landwirtschaftlicher Erzeugnisse ergeben könnte. AgE
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