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Bund verweist auf Zuständigkeit der Länder im Bodenrecht

Keine Möglichkeit für die Einführung eines grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsvorbehalts beim Erwerb von Unternehmens- und Agrarflächenanteilen auf Bundesebene sieht die Bundesregierung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Anfrage von Dr. Kirsten Tackmann (Linke) hervor.

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Keine Möglichkeit für die Einführung eines grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsvorbehalts beim Erwerb von Unternehmens- und Agrarflächenanteilen auf Bundesebene sieht die Bundesregierung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Anfrage von Dr. Kirsten  Tackmann (Linke) hervor, in der diese eine entsprechende Regulierung angeregt hatte.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist in seiner Antwort insbesondere auf den Umstand, dass die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die über Eigentum an landwirtschaftlicher Nutzfläche verfügen, ausschließlich der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterliegt. Ein entsprechender Entwurf könne daher nicht durch die Bundesregierung eingebracht werden, erläuterte das Agrarressort.


Nach Ansicht von Tackmann ist eine solche „Kleinstaaterei im Bodenrecht“ aber die falsche Antwort auf das Problem des Ausverkaufs von Äckern und Wiesen an nichtlandwirtschaftliche Erwerber. Wenn Boden- und Pachtpreise mit landwirtschaftlicher Arbeit nicht mehr finanziert werden könnten, sei Gefahr in Verzug, warnte die Linken-Politikerin. Bei diesem immer drängenderen Problem dürfe sich die Bundesregierung daher nicht länger hinter den Bundesländern verstecken.


Notwendig ist Tackmann zufolge eine grundlegende Reform des Bodenrechts zur Stärkung ortsansässiger und nachhaltig wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe. Voraussetzung dafür sei die Anerkennung, dass Äcker und Wiesen keine Ware, sondern vielmehr die Existenzgrundlage der heimischen Landwirtschaft darstellten.

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