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Bund will kleinere BVVG-Verkaufslose akzeptieren

Zufrieden über das gestrige Bund-Länder-Gespräch zur Tätigkeit der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat sich Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens geäußert.

Lesezeit: 2 Minuten

Zufrieden über das gestrige Bund-Länder-Gespräch zur Tätigkeit der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat sich Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens geäußert. Er sehe beim Bund „ein gewachsenes Verständnis für die Probleme ostdeutscher Landwirte beim Bodenerwerb”, erklärte der Minister nach dem Treffen von Fachbeamten von Bund und neuen Ländern in Berlin.


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Aeikens zufolge machen steigende Boden- und Pachtpreise den vergleichsweise finanzschwachen Landwirten in den neuen Bundesländern zunehmend Probleme. Die bisherige Privatisierungspraxis der BVVG baue für viele wachstumswillige landwirtschaftliche Betriebe unüberwindbare Hürden auf.


Der Minister begrüßte in diesem Zusammenhang die Bereitschaft des Bundes, eine Verkleinerung der Verkaufslose zu akzeptieren. Bislang sehen die Privatisierungsgrundsätze eine Losgröße von bis zu 50 ha vor - für Aeikens eine Größenordnung, die für viele Landwirte nicht realistisch sei. Deshalb habe Sachsen-Anhalt vorgeschlagen, die Größe der Verkaufslose auf 10 ha zu beschränken und die Privatisierungsdauer auf 30 Jahre zu verlängern. Aeikens: „Wenn es bei den Losgrößen zu einer Kompromisslösung käme und der Bund auch über die Zeitdauer nachdenken will, zeigt sich Bewegung.”


Beschränkte Ausschreibung erweitern und Junglandwirte einbeziehen


Dem Vernehmen nach ist der Bund auch offen für Vorschläge, den Teilnehmerkreis der beschränkten Ausschreibungen zu erweitern und gegebenenfalls Junglandwirte einzubeziehen. Im Gegenzug verlangen die Bundesressorts eine Streichung der Gutacherklausel. Nach der können Kaufinteressenten beim Direkterwerb ein Gutachten in Auftrag geben, wenn sie mit dem von der BVVG verlangten Kaufpreis nicht einverstanden sind. Derzeit ist diese Regelung allerdings ausgesetzt, weil die EU-Kommission die Kaufpreisbestimmung bei Direktverkäufen überprüft.


Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium seine Bereitschaft bekräftigt, über Alternativen zur derzeitigen Privatisierung durch die BVVG zu diskutieren. Man sei weiterhin offen für Vorschläge, die mittel- bis langfristig auch einen Verkauf aller restlichen BVVG-Flächen ermöglichen könnten, so Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus vom Finanzressort in einem Schreiben an die Landwirtschaftsministerien von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Noch vor der Sommerpause will der Bund dazu „konstruktive Gespräche” mit allen neuen Bundesländern führen.


Die beiden Länder hatten vorgeschlagen, die BVVG-Flächen im Rahmen eines sogenannten „Treuhändermodells” zu übernehmen und in Eigenregie zu verpachten oder zu privatisieren. Bei entsprechenden Mehrerlösen durch Preissteigerungen beim Boden würde der Bund daran beteiligt. (AgE)

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