Die rund 600 000 Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bekommen mehr Geld. Nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2015, die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat, steigen die Renten aus der AdL zum 1. Juli dieses Jahres um 2,1 % in den alten Ländern und um 2,5 % in den neuen Ländern.
Die Anhebung gilt auch für Renten aus der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV); sie entspricht der anstehenden Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum 1. Juli 2015 beträgt der allgemeine Rentenwert in der AdL im Westen 13,49 Euro und im Osten 12,48 Euro. Die Mehraufwendungen in der Alterssicherung belaufen sich auf rund 28 Mio Euro in diesem und rund 55 Mio Euro im kommenden Jahr. Die Mittel dafür werden aus dem Agrarhaushalt des Bundes bereitgestellt.