Zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) hat die Bundesregierung ein weiteres Gesetzesvorhaben beschlossen. Gestern wurde das „Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik“ vom Bundeskabinett verabschiedet.
Das Gesetz soll die durch die GAP-Reform geänderten EU-rechtlichen Vorgaben zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung und zu den Standards für den Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (kurz: „Cross-Compliance“) umsetzen. Dadurch werde sichergestellt, dass Landwirte die EU-Förderung nur dann in voller Höhe erhalten, wenn sie strenge Anforderungen an den Umweltschutz, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie den Tierschutz einhalten.
Dazu soll das bisherige Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz als Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz neu gefasst werden. Des Weiteren sollen datenschutzrechtliche Anforderungen an die Abwicklung der EU-Direktzahlungen konkretisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Datenströme zwischen Landwirten, Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Die Länderkammer muss dem geplanten Vorhaben zustimmen, damit das Gesetzespaket zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.
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