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Bundeskartellamt prüfte „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“

Das Bundeskartellamt hat seinen Bericht zur Sektoruntersuchung „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“ veröffentlicht. Demnach muss jetzt etwas passieren, um eine Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse im Handel zu verhindern. Das sieht auch der DBV so.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskartellamt hat seinen Bericht zur Sektoruntersuchung „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“ veröffentlicht. Gegenstand der Studie sind die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Lebensmitteleinzelhandelskonzernen auf der einen und ihren Lieferanten auf der anderen Seite. Demnach muss jetzt etwas passieren, um eine Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse im Handel zu verhindern.


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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist ein stark konzentrierter Markt. Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz Gruppe mit den Lidl-Märkten und Kaufland stehen für rund 85% des Marktes. Der Einkauf der Händler erfolgt dabei ganz überwiegend im Inland, so dass die Betrachtung der Marktverhältnisse in Deutschland entscheidend ist.


Die Sektoruntersuchung zeigt, dass wir einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse konsequent entgegenwirken müssen. Die großen Handelskonzerne haben bereits jetzt einen gravierenden Vorsprung gegenüber ihren mittelständischen Konkurrenten und genießen strukturelle Vorteile, die sie in den Verhandlungen mit den Herstellern nutzen können.


Der Verhandlungsmacht der Händler können im Einzelfall auch große Hersteller mit bekannten Marken ausgesetzt sein, soweit es ihnen de facto an Ausweichalternativen für den Absatz über die großen Handelsketten fehlt. Zunehmende Bedeutung für die Verhandlungen über die Einkaufskonditionen haben auch die Eigenmarken der Händler“, so Mundt.



Die Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels ist seiner Erfahrung nach Gegenstand von zahlreichen Beschwerden beim Bundeskartellamt. In verschiedenen Verfahren der Behörde, wie z.B. der Fusion von Edeka und Trinkgut, der Überprüfung der geplanten Beschaffungskooperation zwischen Rewe und Wasgau oder zuletzt dem Missbrauchsverfahren gegen Edeka wegen Verstoß gegen das Anzapfverbot, sei das Thema Nachfragemacht bereits Gegenstand der kartellrechtlichen Bewertung gewesen.


Es gebe eine intensive politische Diskussion über das Thema – auf der europäischen

Ebene habe dies bereits zu konkreteren Forderungen nach einer Regulierung oder Selbstverpflichtung der Branche zu „fair practices“ bei den Verhandlungen geführt. „Mit der Sektoruntersuchung haben wir eine robuste Tatsachengrundlage für die eigene Fallpraxis in der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht sowie die weitere Diskussion um das Thema Nachfragemacht vorgelegt", erklärte der Präsident.



Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung belegen,

  • dass die heute bereits hoch konzentrierte Marktstruktur auf den Lebensmitteleinzelhandelsmärkten Gefahr läuft, sich weiter zu verschlechtern.
  • dass Strukturvorteile der großen Händler in den Verhandlungen mit Markenherstellern genutzt werden können.
  • dass die strenge Linie des Bundeskartellamtes in der Fallpraxis konsequent fortgesetzt werden muss.


Hintergrund


Über drei Jahre hat das Bundeskartellamt die Marktstrukturen im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland untersucht und sich insbesondere mit den Verhandlungssituationen zwischen Lebensmitteleinzelhändlern und Markenherstellern befasst. Über 200 Hersteller und 21 Handelsunternehmen wurden zunächst eingehend befragt, ihre Angaben wurden in einem aufwändigen Prozess ausgewertet. Im Anschluss daran erfolgte eine ökonometrische Analyse von ca. 3.000 konkreten Verhandlungen anhand einer repräsentativen Stichprobe von 250 Markenartikeln aus verschiedenen Warengruppen. Dabei wurden ca. 65.000 Datensätze mit diversen Einzelangaben verarbeitet.


DBV: Wettbewerbs- und Kartellrecht müssen missbräuchliches Verhalten verhindern


Der DBV teilt die Einschätzung des Kartellamtes. Für die Landwirtschaft als Primärproduzent von Lebensmitteln seien faire Wettbewerbsbedingungen in der Vermarktungs- und Lieferkette unverzichtbar, so der Verband in einer Reaktion. Eine hochkonzentrierte Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels birgt seiner Meinung nach die Gefahr ungleicher Machtpositionen innerhalb der Lebensmittelkette sowie von Beschränkungen der Mechanismen von Angebot und Nachfrage.


Bereits heute könnten die großen Händler nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes Strukturvorteile in Verhandlungen mit den Lieferanten nutzen. Aus Sicht des Berufsstandes sei es daher zu begrüßen, dass das Bundeskartellamt seine Linie in der Überprüfungs- und Fallpraxis konsequent fortsetzen wird, heißt es.


Aus Sicht des DBV ist davon unabhängig eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Liefer- und Vermarktungskette bis hin zum Lebensmittelhandel wichtig und erforderlich. Beispiele dafür sind unter anderem das QS-System und die jüngst erfolgreich von Landwirtschaft und Lebensmittelhandel auf den Weg gebrachte Initiative Tierwohl.


Ebenso wichtig ist es, dass die Akteure unabhängig von wettbewerbsrechtlichen Regelungen ihre Eigenverantwortung zur Gewährleistung fairer Geschäftspraktiken wahrnehmen. So haben sich alle Stufen der Lebensmittellieferkette auf europäischer Ebene zu Grundprinzipien für faire Geschäftsbeziehungen verständigt.


Das von den Wirtschaftsbeteiligten im Januar 2013 beschlossene Rahmenkonzept zur Implementierung und Anwendung dieser Prinzipien befindet sich in den Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzungsphase. Bei der nationalen Umsetzung dieser Initiative wirkt der DBV mit.  

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