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Bundesländer fordern ermäßigten Steuersatz auch für Mehrgefahrenversicherungen

Die Bundesländer fordern für Versicherungen der vier Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen in der Landwirtschaft den ermäßigten Steuersatz von 0,02 %, wie er bislang nur für die reine Hagelversicherung gilt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesländer fordern für Versicherungen der vier Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen in der Landwirtschaft den ermäßigten Steuersatz von 0,02 %, wie er bislang nur für die reine Hagelversicherung gilt.


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In seiner Stellungnahme zum Verkehrssteueränderungsgesetz, mit dem auch das Versicherungsteuergesetz novelliert wird, sprach sich der Bundesrat am vergangenen Freitag dafür aus, den ermäßigten Steuersatz für die Versicherung der Elementargefahren sowohl bei einzelnen als auch bei in Kombination abgeschlossenen Versicherungen anzuwenden. Die steuerliche Gleichbehandlung der vier Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen sei sachgerecht. Die Gründe seien unter anderem die vergleichsweise hohe Schadensfrequenz, die starken Schwankungen im Schadensverlauf und die hohe Totalschadensgefahr, erläuterte die Länderkammer.


Im Hinblick auf den Klimawandel seien sowohl die Gartenbaubetriebe als auch die landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund der immer häufiger auftretenden Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen darauf angewiesen, sich gegen mögliche Produktionsverluste abzusichern, diese Art der betrieblichen Eigenverantwortung zur Risikominimierung werde in einigen EU-Mitgliedstaaten mit Fördergeldern von bis zu 80 % der zu zahlenden Versicherungsbeiträge gewährt beziehungsweise keine Versicherungsteuer erhoben, stellte der Bundesrat fest.


Er kritisierte, dass der Regierungsentwurf den Wettbewerbsnachteil der heimischen Betriebe nicht berücksichtige. Der ermäßigte Steuersatz von 0,02 % für die Mehrgefahrenversicherungsei sachgerecht, um diese Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Die Vorlage der Bundesregierung sieht für Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft den normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % vor. (AgE)


Kritik kommt vom WLV:

Höhere Steuer für Hagelversicherung darf nicht kommen   (8.7.2012)

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