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Bundesnaturschutzamt rät zu Ökologisierung der Agrarpolitik

Die Agrarpolitik muss konsequent „ökologisiert“ werden. Das fordert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und untermauert dies mit einer neuen Studie.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarpolitik muss konsequent „ökologisiert“ werden. Das fordert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und untermauert dies mit einer neuen Studie.

 

Die Untersuchung „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“ legt dar, dass die von der EU-Kommission beabsichtigte „grünere GAP“ wie auch die auf europäischer Ebene gesetzten Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt nur zu erreichen sein werden, wenn auch die Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten ökologisch ambitioniert erfolgt, heißt es.

 

Die Studie rät daher zu einer Umschichtung der Fördermittel in der Landwirtschaft zu Gunsten von Naturschutzmaßnahmen. Die seitens der EU ermöglichte Umschichtung von bis zu 15 % der Fördermittel aus der ersten Fördersäule (Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe) in die zweite Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung) sollte in Anspruch genommen werden. Denn nur so wird es laut den Autoren möglich sein, die für den Naturschutz wichtigen Maßnahmen der zweiten Säule ausreichend zu finanzieren.

 

Die Studie beleuchtet auch die Frage der Ausgestaltung der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) auf den Ackerflächen der landwirtschaftlichen Betriebe. Nach dem Beschluss der EU sollen Landwirte künftig 5 % ihrer Agrarflächen als Vorrangflächen ausweisen müssen, wenn sie die Direktzahlungen der ersten Säule in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt als wichtigstes Instrument für den Schutz der Biodiversität im Rahmen des sogenannten „Greening“ der 1. Säule. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass aus Naturschutzsicht aus der EU-Liste nur diejenigen ausgewählt werden sollen, die einen tatsächlichen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten und mit wenig Aufwand auch kontrolliert werden können. Dies sind insbesondere Brachen, Terrassen, Pufferstreifen sowie Landschaftselemente auf Ackerflächen.

 

Die Untersuchung zeigt auch, dass auf ÖVF weder die Anwendung von Dünger noch von Pflanzenschutzmitteln erlaubt sein sollten. Auch sollten die ÖVF demnach auf den eigenen Betriebsflächen erbracht werden, ohne dass  dafür Grünland in Acker umgewandelt wird, so das Bundesamt.

 

Sowohl für die ökologische Wirksamkeit als auch für die Vereinfachung von Verwaltung und Kontrolle muss die jeweilige (Naturschutz)-Maßnahme der Studie zufolge zudem ganzjährig auf den Ackerflächen erfolgen. Weder der Anbau von Zwischenfrüchten, noch die Winterbegrünung können diese Mindestkriterien erfüllen und seien deshalb als Nutzungen auf Ökologischen Vorrangflächen abzulehnen, heißt es weiter.

 

Auch der Anbau von stickstoffbindenden Eiweißpflanzen sollte keineswegs per se, sondern nur für bestimmte Eiweißpflanzenarten und bei Erfüllung bestimmter Rahmenbedingungen als ÖVF anerkannt werden.

 

Die Untersuchung ergab zudem, dass bei der nationalen Umsetzung der Grünlanderhalt einzelbetrieblich geregelt werden muss. Als umweltsensible Grünlandflächen, die einem  strikten Grünlandumbruchverbot unterliegen, sollten in Deutschland alle Flächen in Natura-2000-Gebieten sowie insbesondere geschützte Biotope und organogene Böden (Moorstandorte) gemeldet werden.

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