Die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenwertbestimmungsverordnung 2014 zu.
Die gesetzlichen Renten steigen in den alten Ländern um 1,67 % und in den neuen Ländern um 2,53 %. Diese Sätze gelten auch für die Landwirtschaft.
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2014 in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) im Westen 13,21 Euro und im Osten 12,18 Euro. Der Rentenwert in der AdL liegt bei knapp 50 % des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Grünes Licht für die Rente mit 63
Gleichzeitig kann am 1. Juli das Rentenpaket in Kraft treten. In den Genuss der Neuregelungen kommen auch die Versicherten in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). So können Landwirte künftig ebenso wie alle anderen Rentner mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Rente beziehen. Sie müssen dafür ebenfalls 45 Beitragsjahre nachweisen.
Neben den Beitragszeiten in der AdL werden auch Zeiten angerechnet, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Darüber hinaus profitieren auch Bäuerinnen von der sogenannten „Mütterrente“. Dabei werden die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig stärker bei der Rente berücksichtigt.
Verbesserungen gibt es im Rahmen des Rentenpakets auch für Erwerbsminderungsrenten in der AdL. So wird die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente um zwei Jahre auf 62 Jahre angehoben. Damit steigen ab 1. Juli auch in der Alterssicherung die Erwerbsminderungsrenten. Schließlich werden die Ausgaben der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhöht.