Die zum 1. Juli 2016 in Aussicht gestellte Rentenerhöhung kommt. Der Bundesrat hat dafür am vergangenen Freitag mit seiner Zustimmung zu der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 den Weg frei gemacht.
Die diesjährige Rentenanpassung ist die höchste seit 23 Jahren. Der Anstieg beträgt 4,25 % in Westdeutschland und 5,95 % in den neuen Ländern. Diese Sätze gelten auch für die rund 600 000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie für die Renten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV).
Die Rentner profitieren in diesem Jahr von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und steigenden Löhnen. Bereits zum 1. Juli letzten Jahres waren die Renten spürbar gestiegen, nämlich im Westen um 2,1 % und im Osten um 2,5 %.
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 % in den alten und 5,48 % in den neuen Ländern. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt.