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Bundesrat besteht auf Änderungen bei amtlichen Kontrollen

Im Hinblick auf die von der Europäischen Kommission geplanten Vorschriften für eine europaweit einheitliche Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette hält der Bundesrat nach wie vor wesentliche Änderungen für angebracht.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Hinblick auf die von der Europäischen Kommission geplanten Vorschriften für eine europaweit einheitliche Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette hält der Bundesrat nach wie vor wesentliche Änderungen für angebracht.


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In seiner zweiten, am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme zu dem betreffenden Kommissionsvorschlag bekräftigte die Länderkammer ihre schon im Juli erhobene Kritik an der geplanten Erweiterung des Anwendungsbereiches der Verordnung, so zum Beispiel um die Bereiche Pflanzenschutzmittel, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial einschließlich forstliches Material, Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen.


Ergänzend zu seiner vorherigen Stellungnahme forderte der Bundesrat die Bundesregierung jetzt auf, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass von einer vollständigen Verlagerung sämtlicher Kontrollvorschriften für den Ökolandbau unter die horizontale Kontrollverordnung abgesehen werde und die speziellen Vorgaben zu den Kontrollen im Ökolandbau auch weiterhin im EU-Fachrecht verbleiben.


Zudem pochen die Länder darauf, dass die geltende Regelung einer fakultativen Gebührenerhebung zur Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten in eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gebührenerhebung bei Regelkontrollen umgewandelt wird. Die geplante Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen geht dem Bundesrat dagegen zu weit, denn er befürchtet massive Einnahmeausfälle. Die separate Regelung der Gebühren für Einfuhrkontrollen sollte seiner Ansicht nach beibehalten werden.


Abgelehnt wird von der Länderkammer angesichts des damit verbundenen Aufwandes die vorgesehene vollständige Transparenz hinsichtlich der Gebührenerhebung und -verwendung. Ein Dorn im Auge sind dem Bundesrat auch die insgesamt 44 Ermächtigungen der EU-Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte. Er sieht hierdurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedsländer auf ein Mindestmaß reduziert und die Kontrollrechte des Europaparlaments stark ausgehöhlt. Die Länder mahnen hierzu an, dass alle für die Lebensmittelüberwachung besonders zentralen Regelungen in der Verordnung selbst getroffen werden. (AgE)

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