Die Bundesländer wollen sich über den Bundesrat aktiv an den wiederaufgenommenen Verhandlungen über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Zusammenführung der Regelungen im europäischen Tierzuchtrecht beteiligen.
Angesichts der Bedeutung und der Auswirkungen der zur Beratung anstehenden Vorlage für das deutsche Tierzuchtrecht hält die Länderkammer die Benennung eines vorlagenbezogenen Vertreters für erforderlich. In seiner Sitzung am vergangenen Freitag bestimmte der Bundesrat dafür Matthias Götschel vom rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium.
Inhaltlich hatte die Länderkammer bereits vor gut einem Jahr zu dem Brüsseler Verordnungsentwurf Stellung genommen. Unter anderem war von Länderseite angemahnt worden, dass die Durchführung der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung weiterhin den zuständigen Behörden gestattet sein müsse.
Ferner sei sicherzustellen, dass die geforderte finanzielle Unabhängigkeit der Züchtervereinigungen eine öffentliche Förderung nicht ausschließe. Deutliche Kritik hatten die Bundesländer an den EU-Vorschlägen zu den Kontrollen im Tierzuchtbereich geübt.