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Bundesrat für mehr Tierwohl bei Puten; Kleingruppen bei Legehennen werden verboten

Der Bundesrat hat am Freitag Verschärfungen in der Haltung von Mastputen und Legehennen beschlossen. Bei den Puten setzt sich die Länderkammer für spezifische Mindestanforderungen ein. Bei den Legehennen soll die Kleingruppenhaltung nur noch bis 2025 erlaubt sein, im Härtefall bis 2028

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag Verschärfungen in der Haltung von Mastputen und Legehennen beschlossen.


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Bei den Puten setzt sich die Länderkammer für spezifische Mindestanforderungen ein. Mit seinem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung möchte der Bundesrat Regelungen zu einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege auf den Weg bringen - so sind unter anderem detaillierte Vorschriften zu Rückzugsmöglichkeiten, Luftzirkulation und zur Fütterung vorgesehen.


Für die Haltung von Mastputen gelten derzeit die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - spezifische Vorschriften für die Putenhaltung existieren bislang nicht.


Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.


Neuer Verordnungsentwurf zur tiergerechten Haltung von Legehennen


Die Länder schlagen darüber hinaus eine bundesweite Regelung vor, um die Haltung von Legehennen in Kleingruppen zu befristen. Sie soll nur noch bis Ende 2025 zulässig sein, in Härtefällen bis Ende 2028. Im Vergleich zur Freiland- und Bodenhaltung habe die Kleingruppenhaltung nur noch eine geringe Bedeutung, heißt es zur Begründung des Verordnungsentwurfs.


Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die bis dahin geltenden Bestimmungen aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Als Folge der so entstandenen Regelungslücke steht es seitdem im Ermessen eines jeden Landes, zu entscheiden, wie eine Kleingruppenhaltung ausgestaltet werden muss.


Eine bundeseinheitliche Verordnung dient nach Ansicht der Länder sowohl der Verbesserung des Tierschutzes als auch der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Legehennenhalter in Deutschland.

Die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet und von dieser beraten. Sollte sie die Verordnung erlassen, muss diese nicht noch einmal durch den Bundesrat. Dieser hat bereits im Voraus seine Zustimmung erklärt.


Schmidt: „Deutschland ist Vorreiter"


Auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatten sich Bund und Länder im Rahmen eines Staatssekretärsausschusses über das Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen geeinigt. Heute hat der Bundesrat die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen.

 

Dazu erklärt Agrarminister Schmidt: „Wir sind in Deutschland Vorreiter bei der tiergerechten Haltung von Legehennen. Bereits 2010 hatten wir - zwei Jahre früher als nach EU-Recht vorgeschrieben - die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen verboten. und die über das EU-Recht hinausgehende Kleingruppenhaltung von Legehennen eingeführt. Jetzt machen wir den letzten Schritt zum Ausstieg aus der Käfighaltung: Ab 2025 wird es auch keine Kleingruppenhaltung von Legehennen mehr geben. Nur für einzelne Härtefälle kann die Frist bis 2028 verlängert werden. Ich freue mich, dass die Einigung mit den Länderkollegen heute vom Bundesrat bestätigt wurde. Damit sorgen wir nicht nur für mehr Tierwohl, sondern auch für Rechtssicherheit in der Legehennenhaltung.


Höfken: Hennen-Käfighaltung wird endlich verboten


In Deutschland wird endlich die tierschutzwidrige Käfighaltung von Legehennen verboten. „Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und den Einsatz der Tierschutzverbände. Endlich liegt jetzt ein festes Datum zum Ausstieg aus der Käfighaltung vor“, erklärte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken heute im Bundesrat.


„Nach wie vor werden Legehennen in sogenannten Kleingruppenkäfigen gehalten, obwohl dies das Bundesverfassungsgericht schon 2010 für verfassungswidrig erklärt hat. Die Kleingruppenkäfige sind kaum besser als die früheren konventionellen Käfige. Jede Henne hat nur den Platz von etwas mehr als einem Din-A-4-Blatt“, erläuterte Höfken. Staubbaden, ungestörte Eierablage oder Ruhen seien nicht möglich.


„Zum ersten Mal ist der Bund jetzt auf Initiative von Rheinland-Pfalz bereit, die Käfighaltung von Millionen Hühnern in Deutschland definitiv zu beenden“, so Höfken. Rheinland-Pfalz habe sich für einen schnelleren Ausstieg eingesetzt und kämpfe seit Jahren für bessere Haltungsbedingungen.


Gemeinsam mit Niedersachsen hat sich das Land für ein Ende der Käfighaltung bis 2023 eingesetzt und damit bereits eine Mehrheit im Bundesrat erreicht. Der Bund wollte dagegen mit einer völlig überzogenen Übergangsregelung von 23 Jahren erst 2035 aus der Kleingruppenkäfighaltung aussteigen. Den Beschluss des Bundesrates setzte die Bundesregierung nicht um. Umso mehr begrüße sie den nun erzielten Kompromiss. „Ein Ei mit der Drei aus Deutschland wird es ab 2025 nicht mehr geben“, sagte Höfken.

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