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Bundesrat fordert EU-Verordnung zum Klonverbot

Die Regelungen der Europäischen Union über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, will der Bundesrat durch eine unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltende Verordnung umgesetzt wissen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regelungen der Europäischen Union über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, will der Bundesrat durch eine unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltende Verordnung umgesetzt wissen.


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Die Länderkammer kritisierte am vergangenen Freitag in Berlin die Europäische Kommission dafür, dass sie als Rechtsinstrumente in diesem Fall Richtlinien gewählt habe. EU-Richtlinien enthielten grundsätzlich nur Mindest- beziehungsweise Rahmenvorgaben, die in nationales Recht umzusetzen seien, da sie im Gegensatz zu Verordnungen keine unmittelbare Wirkung entfalteten.


Aufgrund des Regelungsinhaltes, der überwiegend Vorgaben enthalte, die erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt haben könnten, seien unterschiedliche Umsetzungsniveaus innerhalb der EU nicht tolerabel, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum betreffenden Kommissionsvorschlag.


Die mit der Richtlinie geplante Einführung eines europaweiten vorläufigen Verbots des Klonen von landwirtschaftlichen Tieren sowie des Inverkehrbringens von Tierklonen und Klonenembryos sowie von Lebensmitteln von Klonen wurde vom Bundesrat begrüßt. Er verlangt jedoch, auch den Import von Klontieren sowie von Nachkommen geklonter Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten.


Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich außerdem für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von Samen und Eizellen von Klontieren einzusetzen. Für Zuchttiere, Samen, Eizellen und Embryonen sollte der Länderkammer zufolge eine Kennzeichnungspflicht bei der anstehenden Novellierung des EU-Tierzuchtrechts berücksichtigt werden.


Mit Hinweis auf die rasant fortschreitende Forschung und Entwicklung in der Geflügelproduktion plädiert sie zudem für eine Ausweitung der Regelungen auf den Geflügelbereich. Schließlich drängt der Bundesrat darauf, dass ebenso keine Ausnahmen für Klone landwirtschaftlicher Tiere gemacht werden, die zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder für Sport- und Kulturereignisse gezüchtet werden.

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