Der Bundesrat hat die Regierung aufgefordert, die Sikkation, also das Behandeln von Getreide mit Glyphosat kurz vor der Ernte zur Abreifebeschleunigung grundsätzlich zu verbieten. Eventuelle Ausnahmen müssten dabei klar abgegrenzt sein, heißt es in einer Entschließung.
Dies sei notwendig, da eine nah am Erntezeitpunkt liegende Anwendung des Wirkstoffs vermutlich die Haupteintragsquelle in die Lebensmittelkette darstelle. Die gefundenen Mengen lägen zwar regelmäßig nicht über dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt, doch aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei ein verbesserter Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen erforderlich. Deshalb bedürfe gerade dieser Anwendungsbereich einer besonders kritischen Überprüfung. Die regelmäßige Verwendung des Mittels allein aus logistischen Gründen zur Steuerung des Erntezeitpunkts sollte nach Ansicht der Länderkammer abgelehnt werden.
Die Anwendung sei auf besondere Fälle zu beschränken, so etwa eine Spätverunkrautung aufgrund von Spätfrostschäden und eine damit verbundene erschwerte oder nicht mögliche Ernte. In diesem Zusammenhang stellte der Bundesrat auch fest, dass die regelmäßige Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung nicht der guten fachlichen Praxis entspreche. (AgE)
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