Die Bundesländer drängen auf eine systematischere Kontrolle auch der Junghennenaufzuchtbetriebe, um insbesondere möglichen Überbelegungen in den Ställen vorzubeugen. In seiner am vergangenen Freitag (11.4.) verabschiedeten Stellungnahme zur geplanten Novelle des Legehennenbetriebsregistergesetzes sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass künftig die Junghennenaufzuchtbetriebe ebenfalls in das System der Marktüberwachung für Legehennen einbezogen werden. Nur wenn die Lücke in der Überwachungskette geschlossen sei, bestehe die Möglichkeit, eine Überbelegung in den Ställen zu ermitteln und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen, die bewusst Eier eines bestimmten Haltungssystems kauften und sicher sein wollten, dass die vorgegebenen Besatzdichten nicht überschritten würden, erklärte die Länderkammer zur Begründung. Das im Jahr 2003 in Kraft getretene Registrierungsgesetz gilt bisher nur für Legehennenbetriebe ab 350 Tiere, nicht aber für Junghennenzüchter.
Der Entwurf zur Novelle sieht neben der Aktualisierung von Verweisen auf das EU-Recht im Wesentlichen eine Präzisierung der Regelung zur Vergabe der Kennnummern vor. Klargestellt wird, dass ein Betrieb mit mehreren Kennnummern dabei immer nur eine, die Haltungsform tragende Kennnummer für einen Stall verwenden darf. Ändert sich die Haltungsform, muss dies vor der Umstellung der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ergänzt wird die Regelung durch eine Bußgeldvorschrift. Die jetzt geplanten Änderungen im Legehennenbetriebsregistergesetz gehen auch auf Forderungen der Länder zurück, die diese über den Bundesrat in einer Entschließung im März 2013 zum Ausdruck brachten. Anlass dafür war das Bekanntwerden von unzulässig hohen Geflügelbeständen in den Ställen sowie falsch deklarierte Bioeier. AgE