Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Bundesrat gegen nationale Verbote von GV-Lebens- und Futtermitteln

Der Bundesrat hat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, den Mitgliedstaaten zu erlauben, die Verwendung von EU-weit zugelassenen genetisch veränderten (GV-) Lebens- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon einzuschränken oder zu verbieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, den Mitgliedstaaten zu erlauben, die Verwendung von EU-weit zugelassenen genetisch veränderten (GV-) Lebens- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon einzuschränken oder zu verbieten.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Damit folgte die Länderkammer am vergangenen Freitag in Berlin den Empfehlungen ihrer Ausschüsse. Diese hatten argumentiert, dass der von der Kommission verfolgte Ansatz nicht geeignet sei, um die Verwendung der betreffenden Produkte national rechtssicher untersagen zu können.


Unter anderem fehle eine Folgenabschätzung und es werde keine beispielhafte Liste mit Argumenten angeführt, die ein nationales Verbot in den einzelnen Mitgliedsländern rechtssicher begründen könnten. Außerdem seien die Konsequenzen einer möglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten mit Blick auf den Binnenmarkt und die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) nicht abschätzbar.


Der Bundesrat forderte die Bundesregierung vielmehr auf, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einzusetzen: Zum einen solle die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen, und zum anderen solle die EU-Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen können.


Bereits seit vielen Jahren werde grundsätzliche Kritik am Zulassungsverfahren geäußert, betonte der Bundesrat. Unter anderem hätten der EU-Umweltministerrat bereits am 4. Dezember 2008 und das Europäische Parlament am 5. Juli 2011 eine Verbesserung der Risikobewertung gefordert. Außerdem bekräftigte die Länderkammer die Forderung, die Umweltbelange beim Zulassungsverfahren von GV-Pflanzen sowie ebensolchen Lebens- und Futtermitteln besser zu prüfen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.