Der Bundesrat hat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, den Mitgliedstaaten zu erlauben, die Verwendung von EU-weit zugelassenen genetisch veränderten (GV-) Lebens- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon einzuschränken oder zu verbieten.
Damit folgte die Länderkammer am vergangenen Freitag in Berlin den Empfehlungen ihrer Ausschüsse. Diese hatten argumentiert, dass der von der Kommission verfolgte Ansatz nicht geeignet sei, um die Verwendung der betreffenden Produkte national rechtssicher untersagen zu können.
Unter anderem fehle eine Folgenabschätzung und es werde keine beispielhafte Liste mit Argumenten angeführt, die ein nationales Verbot in den einzelnen Mitgliedsländern rechtssicher begründen könnten. Außerdem seien die Konsequenzen einer möglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten mit Blick auf den Binnenmarkt und die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) nicht abschätzbar.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung vielmehr auf, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einzusetzen: Zum einen solle die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen, und zum anderen solle die EU-Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen können.
Bereits seit vielen Jahren werde grundsätzliche Kritik am Zulassungsverfahren geäußert, betonte der Bundesrat. Unter anderem hätten der EU-Umweltministerrat bereits am 4. Dezember 2008 und das Europäische Parlament am 5. Juli 2011 eine Verbesserung der Risikobewertung gefordert. Außerdem bekräftigte die Länderkammer die Forderung, die Umweltbelange beim Zulassungsverfahren von GV-Pflanzen sowie ebensolchen Lebens- und Futtermitteln besser zu prüfen.