Die Hängepartie um die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Flächenerwerbsverordnung ist zu Ende. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der Vorlage zu. Die Neuregelung der Flächenerwerbsverordnung zielt auf den begünstigten Verkauf von Waldflächen an Alteigentümer.
Die Regierung will den bestehenden Vorrang von Alteigentümern stärken, die gemäß ihrem Ausgleichsleistungsbescheid Waldflächen erwerben können. Bislang gilt der Vorrang laut Rechtsprechung nur dann, wenn die Höhe der Ausgleichsleistung den begünstigten Kaufpreis für eine ausgewiesene Waldfläche vollständig abdeckt. Dies hatte zur Folge, dass die geltend gemachten Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz oftmals nicht erfüllt werden konnten.
Künftig können die Ausgleichsberechtigten ihre Ansprüche mit dem ebenfalls Alteigentümern eingeräumten Kaufanspruch für bis zu 1 000 ha Wald zum begünstigten Preis kombinieren. Auf diese Weise wird eine größtmögliche Zahl der gesetzlichen Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz befriedigt und eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht, so die Begründung.