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Bundesrat stimmt Forderung nach Selbstbestimmung bei GVO-Anbau zu

Der Bundesrat hat heute den Bundesratsausschuss-Empfehlungen zur Forderung nach Selbstbestimmung der EU-Mitglieder über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zugestimmt. Der ursprünglich bayerische Antrag zielt darauf ab, dass die Länder selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden könnten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat heute den Bundesratsausschuss-Empfehlungen zur Forderung nach Selbstbestimmung der EU-Mitglieder über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zugestimmt.

Der ursprünglich bayerische Antrag zielt darauf ab, dass die Länder selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden könnten. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, für ein entsprechendes Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten einzutreten. Zur Begründung führt Bayern aus, dass der Anbau von GV-Pflanzen nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur sei. Er könne dort beispielsweise den konventionellen Anbau, den Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beeinträchtigen.


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In einem gemeinsamen Vorschlag fordern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unterdessen eine für die Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit, den Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebietes untersagen zu können. Kritisch sehen die drei Länder den gegenwärtig auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag, wonach der die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Opt-out-Regelung als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige antragstellende Unternehmen konsultieren sollen. Ansprechpartner der Mitgliedstaaten solle nur die EU-Kommission sein, heißt es in dem Länderantrag.

Schließlich zielt ein Antrag Mecklenburg-Vorpommerns auf ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen auf europäischer Ebene ab. Sollte dies nicht durchzusetzen sein, müssten zumindest auf nationaler Ebene die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.


„Die Bundesregierung tut gut daran, der Aufforderung des Ländergremiums nachzukommen. Sie sollte sich in Brüssel endlich mit einem konkreten Vorschlag zu nationalen Gentech-Verboten an den Verhandlungstisch setzen“, kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, die heutige Entscheidung. Löwenstein gibt zu bedenken, dass der Gentech-Mais 1507 noch vor dem Sommer zugelassen werden könnte: „Bevor nach europäischem Recht wieder Gentechnik-Pflanzen angebaut werden dürfen, muss die Regelung für nationale Verbote auf dem Tisch liegen.“

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