Der Weg für die Anhebung der Renten zum 1. Juli dieses Jahres ist frei. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 zu. Damit steigen auch für die rund 600 000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) die Altersbezüge um 2,1 % in den alten und 2,5 % in den neuen Ländern.
Die Anhebung gilt auch für Renten aus der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV); sie entspricht der anstehenden Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zum 1. Juli 2015 beträgt der allgemeine Rentenwert in der AdL im Westen 13,49 Euro und im Osten 12,48 Euro. Die Mehraufwendungen in der Alterssicherung belaufen sich auf rund 28 Mio Euro in diesem und etwa 55 Mio Euro im kommenden Jahr. Die Mittel dafür werden aus dem Agrarhaushalt des Bundes bereitgestellt.