Die Maßnahmen gegen die BSE werden weiter gelockert. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einer erneuten Anhebung des BSE-Testpflichtalters für gesund geschlachtete Rinder von 48 auf 72 Monate zu. Die Länder billigten die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen ohne Auflagen.
Mit dieser Novelle macht Deutschland von einer Ermächtigung der EU-Kommission Gebrauch, das BSE-Überwachungsprogramm mit Wirkung vom 1. Juli 2011 entsprechend anzupassen. Gleichzeitig wird der Kreis der Mitgliedstaaten ausgeweitet, aus denen in das Bundesgebiet importierte Rinder künftig ebenfalls dem höheren Testalter unterliegen. Dies gilt demnächst auch für Rinder aus Estland, Litauen, Malta, Ungarn sowie den Kanalinseln und der Insel Man.
In Deutschland sind von Anfang 2001 bis Ende Mai 2011 laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums fast 21 Mio. Rinder auf BSE untersucht worden, wobei die Infektion bei insgesamt 406 Tieren festgestellt wurde. In den Jahren 2008 und 2009 wurden nur noch jeweils zwei BSE-Fälle verzeichnet, der letzte davon im Juni 2009. Im vergangenen und auch in diesem Jahr wurde die Erkrankung bislang bei keinem Rind mehr nachgewiesen. Auch betrafen sämtliche in Deutschland festgestellten BSE-Fälle Tiere, die vor 2002 geboren wurden. (AgE)