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Bundesrat verlangt Nachbesserungen im EU-Tierarzneimittelrecht

Der Bundesrat sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Reformpaket für das EU-Recht zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Reformpaket für das EU-Recht zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln. Die Länderkammer verabschiedete am vergangenen Freitag mehrere Entschließungen, in denen sie die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung des EU-Tierarzneimittelrechts zwar insgesamt begrüßt, gleichzeitig jedoch eine Verringerung des Sicherheitsniveaus bei der Zulassung und der Anwendung von Substanzen befürchtet, insbesondere auch durch Importe.


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Der Kommissionsvorschlag laufe durch weite Umwidmungsmöglichkeiten und die generelle Öffnung des Internethandels den Interessen von Tierschutz, Tiergesundheit sowie Verbraucher- und Umweltschutz zuwider, so der Bundesrat. Der Entwurf werde dem EU-Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz nicht gerecht.


Die Bundesregierung wird aufgerufen, sich für strengere Regelungen einzusetzen, beispielsweise für verpflichtende EU-Kontrollen von Arzneimittelherstellern in Drittstaaten. Zulassungen sollten zeitlich begrenzt bleiben und Verlängerungen von einer erneuten Überprüfung abhängig gemacht werden. Ferner pocht der Bundesrat auf eine EU-weit einheitlich gehandhabte Verschreibungspflicht, in die auch Impfstoffe und hormonell wirksame Substanzen aufgenommen werden sollten.


Die von der Kommission angestrebte Ausweisung von Reserveantibiotika, die nur der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben, befürworten die Bundesländer, drängen hier jedoch auf eine praxisgerechte Ausgestaltung.


Klarere Vorschriften nötig


Der Bundesrat fordert, Schlupflöcher für leistungssteigernde oder wachstumsfördernde Mittel zu schließen. Darüber hinaus sieht er in dem Kommissionsvorschlag die therapeutische Freiheit des Tierarztes beschnitten. Dem Veterinär müssten bestimmte Abweichungen von den Zulassungsbedingungen möglich bleiben, beispielsweise im Hinblick auf die Dosierung und Anwendungsart.


Im Bereich der alternativen Medizin sollten neben homöopathischen Mitteln auch traditionelle pflanzliche Arzneimittel berücksichtigt werden.


Speziell für Arzneifuttermittel betrachtet der Bundesrat ein Festhalten am Tierarzneimittelrecht als „unerlässlich“; diese Stoffe dürften nicht unter das Futtermittelrecht fallen, gerade auch angesichts der Ausbreitung von antibiotikaresistenten Keimen. Nur wenn diese Forderung auf EU-Ebene nicht durchsetzbar ist, will sich die Länderkammer auf Detailänderungen einlassen. Für diesen Fall drängt der Bundesrat unter anderem auf klarere Vorschriften, was Landwirte beachten müssen, die als Hofmischer Arzneifuttermittel herstellen. Klar geregelt werden soll auch die Verabreichung über das Tränkwasser.

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