Die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Flächenerwerbsverordnung muss warten. Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern beschloss der Agrarausschuss des Bundesrates in der vergangenen Woche, die Beratung der Vorlage zu verschieben.
Begründet wurde dies mit weiterem Beratungsbedarf. Eine Entscheidung in dieser Legislaturperiode wird es damit nicht mehr geben. Die Neuregelung zielt auf den begünstigten Verkauf von Waldflächen an Alteigentümer.
Die Regierung will den bestehenden Vorrang von Alteigentümern, die gemäß ihrem Ausgleichsleistungsbescheid Waldflächen erwerben können, stärken. Bislang gilt der Vorrang laut Rechtsprechung nur dann, wenn die Höhe der Ausgleichsleistung den begünstigten Kaufpreis für eine ausgewiesene Waldfläche vollständig abdeckt. Dies hatte zur Folge, dass die geltend gemachten Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz oftmals nicht erfüllt werden konnten.
Künftig sollen die Ausgleichsberechtigten ihre Ansprüche mit dem ebenfalls Alteigentümern eingeräumten Kaufanspruch für bis zu 1 000 ha Wald zum begünstigten Preis kombinieren können. Auf diese Weise werde eine größtmögliche Zahl der gesetzlichen Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz befriedigt und eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht, so die Begründung. (AgE/ad)