Der Bundesrat strebt eine Anpassung von rechtlichen Vorschriften im Ökobereich an. Die Länderkammer beschloss am vergangenen Freitag, einen von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Ökolandbaugesetzes beim Bundestag einzubringen sowie einen Entwurf zur Änderung der ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung der Bundesregierung zuzuleiten.
Der Gesetzentwurf zielt auf die Umsetzung der EU-Vorgabe ab, nach der sämtliche Öko-Unternehmen und ihre Zertifikate für die Vermarktung ab 1. Januar 2013 ins Internet zu stellen sind. Mit der Neuregelung sollen die Kontrollstellen verpflichtet werden, die von ihnen zu meldenden Daten in einem im Internet zu veröffentlichenden bundesweit einheitlichen Verzeichnis einzutragen und fortlaufend zu aktualisieren.
Ferner soll das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt werden, eine konkrete Durchführungsanweisung für die Kontrollstellen im Rahmen der Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung vorzulegen. Dafür wird ein Regelungsvorschlag gemacht, der zeitgleich mit dem Gesetzentwurf in Kraft treten soll. (AgE)