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Bundesrat will Verbot bleihaltiger Munition

Die Länder drängen auf ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes sprach sich der Bundesrat Ende März dafür aus, im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Regelung aufzunehmen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Länder drängen auf ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes sprach sich der Bundesrat Ende März dafür aus, im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Allerdings müsse die Tötungswirkung der Munition weiter gewährleistet sein.

 

In ihrer Begründung weist die Länderkammer darauf hin, dass sich bleihaltige Munitionspartikel im Körper des geschossenen Wildes verteilten, so dass sie nicht ausreichend entfernt werden könnten. Fleisch von Wild, das mit bleihaltiger Munition erlegt worden sei, berge daher beim Verzehr gesundheitliche Risiken für den Menschen.

 

Aufgrund der Entwicklung „quasi bleifreier“ Geschosse durch die Munitionsindustrie liegen nach Auffassung des Bundesrates keine Gründe vor, die gegen ein Verbot von Blei als Baubestandteil von Jagdmunition sprechen.

 

Der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes dient dazu, eine Regelungslücke im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie zu schließen.

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