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Bundesrat will Verordnung zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung vorlegen

Die von Bund und Ländern im Rahmen der jüngsten Agrarministerkonferenz erzielte Einigung zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen wird rechtlich fixiert. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung Anfang November einen entsprechenden Entwurf zuleiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von Bund und Ländern im Rahmen der jüngsten Agrarministerkonferenz erzielte Einigung zum Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen wird rechtlich fixiert. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung Anfang November einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung der Bundesregierung zuleiten. Das empfiehlt zumindest der Agrarausschuss der Länderkammer.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und seine Länderkollegen hatten sich Anfang Oktober in Fulda auf eine Übergangsfrist für bestehende Kleingruppenhaltungen bis zum 31. Dezember 2025 verständigt. Diese Frist sei geboten, weil die betroffenen Halter im Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage in die Kleingruppenhaltung investiert hätten und das Bundesverfassungsgericht diese Haltungsform inhaltlich nicht beanstandet habe, heißt es im vorliegenden Verordnungsentwurf. Darin wird auch geregelt, dass „in besonderen Fallgestaltungen“ die Kleingruppenhaltung bis Ende 2028 auf Antrag genehmigt werden kann.


Als Voraussetzung wird genannt, dass ein früheres Auslaufen einen Antragsteller „übermäßig hart und unzumutbar“ oder „in hohem Maße unbillig“ trifft. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn verfassungsrechtliche Positionen des Tierhalters berührt seien. Für ausgestaltete Käfige nach EU-Recht soll es laut Entwurf bei der ursprünglich festgelegten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 bleiben.


Strengere Vorgaben in der Kleingruppenhaltung


Die Kleingruppenhaltung und der ausgestaltete Käfig unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des Platzangebots für die Legehennen. Während bei der Kleingruppenhaltung die frei zugängliche Grundfläche pro Tier 800 cm2 beträgt, sind es beim ausgestalteten Käfig lediglich 750 cm2. Davon müssen wiederum nur 600 cm2 nutzbare Fläche sein.


Auch in der Höhe gelten für die Kleingruppenhaltung strengere Anforderungen. Die muss mindestens 50 cm hoch sein, direkt über dem Futtertrog sogar 60 cm. Im ausgestalteten Käfig beträgt die Mindesthöhe lediglich 45 cm. Mehr Komfort bietet die Kleingruppenhaltung bei den Sitzstangen. Vorgeschrieben ist hier eine 15 cm lange Sitzstange für jede Legehenne, allerdings verteilt auf mindestens zwei Reihen von Sitzstangen unterschiedlicher Höhe. Im ausgestalteten Käfig müssen die Sitzstangen zwar ebenfalls eine Länge von 15 cm aufweisen. Dort sind jedoch keine unterschiedlichen Höhen vorgegeben.

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