Auf eine Verschärfung des Düngerechts zielt eine gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ab. Danach soll die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungs-Obergrenze von 170 kg pro Hektar auf alle organischen Düngemittel angewendet werden, insbesondere auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft. Die seien in ihrer Wirkungsweise und hinsichtlich ihrer Nährstoffgehalte mit denen tierischer Herkunft vergleichbar, lautet die Begründung.
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen greifen sich damit einen Aspekt aus dem Abschlussbericht zur Evaluierung der Düngeverordnung heraus, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts für Ländliche Räume im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erarbeitet und Ende letzten Jahres vorgelegt hatte.
Eine Umsetzung der Gesetzesinitiative in dieser Legislaturperiode gilt allerdings als unwahrscheinlich, weil es eines umfassenden Ansatzes zur Novellierung des Düngerechts bedürfe, heißt es in Berlin. Zudem sprächen verfahrenstechnische Gründe gegen eine Rechtsänderung noch vor der Bundestagswahl. (AgE)