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Verschärfungen für Güllebehälter sind engdültig vom Tisch!

Das Bundesumweltministerium zieht seine zunächst geplanten, überzogenen baulichen Anforderungen an Güllebehälter im Rahmen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zurück.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesumweltministerium zieht seine zunächst geplanten, überzogenen baulichen Anforderungen an Güllebehälter im Rahmen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zurück. Auch in Zukunft haben damit die bewährten landesrechtlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle und Silagesickersaftbehälter) Bestand, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV).



Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die zunächst vorgesehenen Standards für den Bau von Güllebehältern überzogen waren und über die geplante Harmonisierung der bestehenden landesrechtlichen Regelungen hinausgegangen wären. Der DBV begrüßt, dass die Bundesregierung damit an der seit langem bestehenden und zuletzt im Jahr 2010 im neuen Wasserhaushaltsgesetz bestätigten Privilegierung von JGS-Anlagen festhält. Diese begründe sich darin, dass aufgrund des geringeren Gefährdungspotenzials Jauche, Gülle und Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft seien.



Die Entwürfe sahen unter anderem vor, dass Güllebehälter in bestimmten Gebieten doppelwandig ausgestaltet sein und grundsätzlich über eine Leckageerkennung verfügen müssen. Besonders problematisch war aus Sicht des DBV, dass für Altanlagen kein ausreichender Bestandsschutz vorgesehen war. So hätten auch bestehende Anlagen nach Ablauf einer Frist mit einer Leckageerkennung nachgerüstet werden müssen, was technisch nicht möglich oder nicht zu finanzieren ist. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass auch die Daten des Statistischen Bundesamtes über die Anzahl von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und speziell die Anzahl der auf bauliche Mängel zurückzuführenden Unfälle bei Güllebehältern nicht die Notwendigkeit zur Verschärfung der baulichen Anforderungen für mehrere 100.000 Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter nahe legen würden, heißt es beim Bauernverband.


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So hätte es kommen können...


Bereits 2011 führten wir dazu ein Interview mit DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born:

 

top agrar: Das Bundesumweltministerium (BMU) will die Auflagen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) verschärfen. Der Bauernverband übt Kritik an dem vorliegenden Verordnungsentwurf. Wo sehen Sie die größten Knackpunkte?

 

Born: Der Entwurf enthält im Vergleich zu geltendem Landesrecht deutliche Verschärfungen. So sollen z.B. alle einwandigen  Lagerbehälter für flüssige JGS-Stoffe mit Leckage-Erkennungen  ausgerüstet werden. In Gebieten mit hohem Grundwasserstandmüssten unterirdische Güllebehälter sogar doppelwandig gebaut werden. Neubauten werden dadurch unverhältnismäßig verteuert. Quasi jeder tierhaltende Betrieb mit einem Güllelager wäre betroffen! Angesichts des verhältnismäßig geringen Gefahrenpotenzials von JGS-Stoffen sind diese Pläne völlig überzogen!

 

top agrar:Rinderhalter trifft die Verordnung sogar noch härter, denn Silagen sollen künftig als „wassergefährdend“ eingestuft werden ...

 

Born: Der Entwurf sieht vor, dass sämtliches Pflanzenmaterial,  also auch Futtersilage, auf einer flüssigkeitsundurchlässigen Fläche gelagert werden soll. Hochwertiges Futter wird undifferenziert als wassergefährdend eingestuft, selbst bei hohen Trockensubstanzgehalten. Dies lehnen wir vehement ab.

 

top agrar: Wird Altanlagen ausreichend Bestandsschutz gewährt?

 

Born: Leider nicht. Vorgesehen ist eine Verpflichtung zur Nachrüstung innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung. Das wird dazu führen, dass die Kosten für viele Betriebe immens steigen. Abgesehen davon ist eine Nachrüstung, z.B. doppelwandige Güllekeller, technisch in vielen Fällen gar nicht machbar.

 

top agrar: Letztlich wird mit der geplanten Verordnung doch die Privilegierung von JGS-Anlagen gegenüber industriellen Anlagen aufgehoben, oder?

 

Born: Ja, die Privilegierung wird durch die Hintertür ausgehebelt.  Insgesamt macht uns Sorge, wie mit dem Thema Wirtschaftsdünger umgegangen wird. So will das BMU Gülle für Biogasanlagen nicht mehr als wertvollen Dünger, sondern als Abfall einstufen, was der  Kreislaufwirtschaft widerspricht und fachlich falsch ist. Die Folge wären nicht nur strengere Genehmigungsauflagen an die Biogasanlage selbst, sondern auch eine neue BImSch-Pflicht für die angeschlossenen Wirtschaftsdüngerlager und möglicherweise sogar für den Kuhstall als Nebeneinrichtung! Und dass, obwohl unser  Bundesimmissionsschutzgesetz sowieso schon weit über EU-rechtliche Vorgaben hinausgeht.

 

top agrar:Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

 

Born: Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung  abgestimmt. Auch die Bundesländer haben noch ein Wörtchenmitzureden. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür  einsetzen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhalter  nicht durch überzogene bauliche Anforderungen eingeschränktwird. Und wir werden dem BMU sehr deutlich machen, dass eine  Einstufung von Gülle als Abfall mit den Landwirten nicht zu  machen ist! (ad)

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