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Bundesregierung steht zur Hofabgabeklausel

Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht weiter zur Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL).

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht weiter zur Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). „Die Bestrebung, Hofnachfolgern bereits in jungen Jahren die Verantwortung für den Betrieb zu übertragen, ist zeitgemäß und erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten und zu verbessern”, sagte Agrar-Staatssekretär Peter Bleser bei einem Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion heute in Berlin. Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde seiner Auffassung nach insbesondere für junge Landwirte eine deutliche Verschlechterung ihrer beruflichen Perspektiven bedeuten.


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Bleser erinnerte an die jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Hofabgabeklausel. Darin habe das Gericht erneut bestätigt, dass die Koppelung des Rentenbezugs an die Abgabe des Hofes mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damit hätten die Richter den Standpunkt des Bundeslandwirtschaftsministeriums bestätigt, an der auch vom Berufsstand geforderten Regelung festzuhalten.


Der Staatssekretär verwies auf die letzte Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2010. Daraus gehe hervor, dass nur bei weniger als der Hälfte der Betriebsleiter, die über 45 Jahre alt seien und einen Haupterwerbsbetrieb führen, die spätere Hofnachfolge geregelt sei. Vor diesem Hintergrund rät Bleser den Landwirten, sich frühzeitig mit dem Thema Hofnachfolge zu beschäftigen. Auf der Ebene der Bundesländer gebe es dafür zahlreiche Beratungsangebote und auch Hofbörsen, die von den Landgesellschaften betrieben würden.


Außerdem stehe die Initiative „nexxt-Unternehmensnachfolge” des Bundeswirtschaftsministeriums, die unter anderem mit einem Internetportal unter www.nexxt.org Unternehmer zusammenbringe, die Betriebe übergeben oder übernehmen wollten, auch für den Agrarsektor offen. (AgE)


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