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Bundesregierung will Rückbehalt bei der Hofabgabeklausel anheben

Die Bundesregierung erwartet offenbar keine rasche Einigung innerhalb der Koalition auf eine Reform der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Meinungsbildung soll nun durch einen eigenen Gesetzesvorschlag der Regierung vorangebracht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung erwartet offenbar keine rasche Einigung innerhalb der Koalition auf eine Reform der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Meinungsbildung soll nun durch einen eigenen Gesetzesvorschlag der Regierung vorangebracht werden. Das hat eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der vergangenen Woche zumindest indirekt bestätigt.


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Zwischen den zuständigen Ministerien für Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales bestehe Konsens, „dass die Hofabgabeverpflichtung nicht abgeschafft, sondern entsprechend der Aussagen im Koalitionsvertrag neugestaltet werden soll“, erklärte die Sprecherin des Agrarressorts.


Zur Umsetzung dieser Vorgaben komme aus Sicht der Bundesressorts als gesetzliche Änderung eine Erhöhung des zulässigen Rückbehalts in Betracht. Ein solcher Vorschlag stünde der Sprecherin zufolge auch mit übergeordneten Zielen der Rentenpolitik in Einklang.


Eine konkrete Entscheidung, in welches Gesetzgebungsvorhaben eine solche Änderung aufgenommen werden könnte, sei bisher allerdings noch nicht getroffen worden. Allem Anschein nach wird daran gedacht, die für eine Anpassung der Hofabgabeklausel erforderliche Gesetzesänderung im Rahmen eines Artikelgesetzes auf den Weg zu bringen.


Keine Annäherung


Sollte sich die Bundesregierung auf eine Anhebung des beim Renteneintritt zulässigen Rückbehalts von Flächen beschränken, bliebe sie hinter dem Vorschlag zurück, den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im letzten Herbst unterbreitet hatte.


Schmidt hatte neben einer Vervierfachung des Rückbehalts von 2 ha auf 8 ha eine auf zwei Jahre befristete Teilrente von 50 % in die Diskussion gebracht. Dieser Vorschlag war bislang zwischen den Koalitionsfraktionen nicht konsensfähig. Während die Änderungen zumindest in Teilen der Union als zu weitgehend eingeschätzt werden, beharrt die SPD auf ihrer Forderung nach einer Rente mit 10 % Abschlag für Landwirte, die keinen Hofnachfolger haben und ihren Betrieb nach Eintritt ins Rentenalter weiterbewirtschaften.


Dem Vernehmen haben beide Seiten trotz mehrmaliger Anläufe keine Annäherung ihrer Positionen erreicht. Ob man sich auf der Grundlage einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung verständigen wird, scheint derzeit fraglich.

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