Bundestag beschließt bundesweiten Sozialversicherungsträger

[10.02.2012]

Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition sowie der SPD das Neuordnungsgesetz für die landwirtschaftliche Sozialversicherung beschlossen. Damit ist der Weg frei für einen bundesweiten Sozialversicherungsträger zum 1. Januar 2013. Die acht bisherigen Versicherungen sowie der bundesweite Träger für den Gartenbau werden zur neuen Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zusammengefasst. Das Gesetz sieht eine Reihe von Übergangsregelungen vor. Wirklich abgeschlossen sein soll die Neuorganisation Ende 2017.
Der DBV zeigte sich über die Reform erfreut. Ktitik gab es aber, dass die Bundesregierung die Bildung eines LSV-Bundesträgers im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nur unzureichend mit Bundesmitteln unterstützt will. Zwar flankiere der Gesetzgeber die Schaffung eines LSV-Bundesträgers mit insgesamt zusätzlich 150 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2015. Diese Mittel reichen laut Bauernverband aber bei weitem nicht aus, den Rückgang der jährlich gewährten Bundesmittel von 200 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro auszugleichen.
Die nunmehr vorgesehene Mitfinanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durch Bundesmittel wird in den nächsten Jahren schmerzhafte Beitragserhöhungen nicht vermeiden können. Daher will der DBV entschieden die notwendigen Bundesmittel zur Finanzierung der LUV einfordern, um die getroffene zukunftorientierte Entscheidung für einen LSV-Bundesträger nicht durch den Rückgang von Bundesmitteln bei den Beitragszahlern in Misskredit zu bringen.
Das landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem wird vor allem in den Bereichen Alterssicherung und der Krankenversicherung durch einen starken Rückgang der versicherten Personen geprägt, erklärt der Verband weiter. So sei seit dem Jahr 2000 in der Alterssicherung der Landwirte die Anzahl der versicherten Personen über 130.000 bzw. 37 % und in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung um über 60.000 bzw. 27 % zurückgegangen.
Diese Entwicklung düfte sich nach aktuellen Berechnungen insgesamt fortsetzen, insbesondere da die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme einen vom Gesetzgeber definierten Personenkreis umfassen, der sich aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft weiterhin verringern wird. (ad)

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